Entscheidungen OLG Zweibrücken 06/1980
ZPO §§ 78, 628
Eine abgetrennte Familiensache bleibt »Folgesache«; deshalb besteht Anwaltszwang für die Beschwerde.
OLG Zweibrücken, Beschluß vom 9. Juni 1980 - 6 UF 49/80
FamRZ 1980, 1051


Unterhalt unter Verwandten; Anspruch des volljährigen Kindes auf Unterhalt; Ausbildungsunterhalt für eine Zweitausbildung.
BGB § 1610
Zum Unterhalt können die Kosten für ein Zweitstudium gehören, wenn das Erststudium aus gesundheitlichen Gründen abgebrochen werden mußte.
OLG Zweibrücken, Urteil vom 12. Juni 1980 - 6 UF 25/80
FamRZ 1980, 1058


Unterhalt des geschiedenen Ehegatten; Voraussetzungen für die Gewährung von Unterhalt; grobe Unbilligkeit der Inanspruchnahme des Unterhaltsverpflichteten; Verärgerung der Antragsgegnerin über das Verhalten des Antragstellers in den zwischen den Parteien geführten Rechtsstreiten.
BGB §§ 1573, 1579; ZPO § 628
Zu dem Ausschluß des Unterhalts, wenn der Unterhalt begehrende Ehegatte seinen geschiedenen Ehegatten bei dessen Behörde angeschwärzt hat.
OLG Zweibrücken, Urteil vom 12. Juni 1980 - 6 UF 132/79
FamRZ 1980, 1010 = FRES 7, 33


Verfahrensrecht; Zuständigkeit der Gerichte; wichtiger Grund für die Abgabe einer Vormundschaft.
FGG §§ 46, 64a, 64d
Ein wichtiger Grund für die Abgabe der Vormundschaft liegt vor, wenn es in dem Interesse des Mündels liegt, einem anderen als dem an sich zuständigen Gericht die Vormundschaft zu übertragen. Das kann - namentlich bei weiterer Unterbringung (§ 64d Abs. 3 FGG) - dazu führen, die Vormundschaft an das Amtsgericht abzugeben, in dessen Bezirk das Mündel untergebracht ist.
OLG Zweibrücken, Beschluß vom 19. Juni 1980 - 2 AR 21/80
FamRZ 1981, 208


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