Entscheidungen OLG Zweibrücken 05/1980
ZPO § 114a
Auch bei einer verspäteten Entscheidung über ein Armenrechtsgesuch sind die Erkenntnisse (hier: Ergebnisse zwischenzeitlicher Beweisaufnahme) zugrunde zu legen, die dem Gericht in dem Zeitpunkt der Entscheidung zur Verfügung stehen (hier: bei einer Entscheidung über ein Armenrechtsgesuch des in einem Vaterschaftsfeststellungsprozeß verklagten Mannes).
OLG Zweibrücken, Beschluß vom 7. Mai 1980 - 6 W 4/80
FamRZ 1981, 205


Scheidung einer gemischt-nationalen Ehe; anwendbares Status; Aufnahme eines Schuldausspruchs nach ausländischem (hier: französischem) Recht in das Scheidungsurteil; Durchführung des Versorgungsausgleichs zugunsten der deutschen Ehefrau eines französischen Ehemannes.
BGB § 1587; EGBGB Art. 17
1. Zu der Frage, ob ein Schuldausspruch noch in das Scheidungsurteil aufgenommen werden darf, wenn die Ehe der Parteien auch nach ausländischem (hier: französischem) Recht geschieden wird.
2. Zu der Durchführung des Versorgungsausgleichs zugunsten der deutschen Ehefrau eines französischen Mannes.
OLG Zweibrücken, Urteil vom 29. Mai 1980 - 6 UF 130/79
FamRZ 1980, 781


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