Entscheidungen Kammergericht 08/1980
BGB § 1587a; HSchulG Berlin §§ 168, 174
Dem nach § 1587a Abs. 2 Nr. 1 BGB vorzunehmenden Versorgungsausgleich bei sogenannten »übergeleiteten Professoren« (§ 168 Berliner HochschulG) sind auch dann nicht die Dienstbezüge entpflichteter Professoren, sondern die beamtenrechtlichen Versorgungsbezüge zugrunde zu legen, wenn die nach § 174 Abs. 2 Berliner HochschulG zulässige Wahl zwischen der Entpflichtung als Professor und der Versetzung in den Ruhestand als Beamter noch nicht getroffen worden ist.
Kammergericht, Beschluß vom 15. August 1980 - 6 UF 2904/80
FamRZ 1981, 1192


Elterliche Sorge; Auswahl und Bestellung eines Pflegers im Rahmen eines Verfahrens zur Regelung der elterlichen Sorge.
BGB §§ 1671, 1696
Auswahl und Bestellung eines Pflegers im Rahmen eines Verfahrens zur Regelung der elterlichen Sorge ist Aufgabe des zuständigen Vormundschaftsgerichts.
Kammergericht, Beschluß vom 21. August 1980 - 16 WF 3016/80 u.a. (16 WF 3017/80)
DAVorm 1980, 858


Umgangsrecht; Verfahren bei der Anhörung von Kindern.
BGB § 1634; FGG §§ 12, 50b
1. Bei der in § 50b FGG normierten persönlichen Anhörung des Kindes handelt es sich um eine von Amts wegen vorzunehmende Ermittlung im Rahmen des § 12 FGG, bei der Einschränkungen des rechtlichen Gehörs der Beteiligten zulässig sind, denn in der Regel liegt es im Interesse der Wahrheitsfindung, und dient auch dem Schutze der Kinder, sie zwanglos und ohne Anwesenheit der Eltern und deren Verfahrensbeteiligten alleine anzuhören.
2. Grundsätzlich ist aber zu beachten, daß das Gericht in diesen Fällen das Ergebnis der Anhörung, das es seiner Entscheidung zugrunde zu legen beabsichtigt, den Beteiligten inhaltlich mitteilt. Ein entsprechender Hinweis ist in das Terminsprotokoll aufzunehmen.
Kammergericht, Beschluß vom 29. August 1980 - 17 UF 2814/80
FamRZ 1980, 1156 = DAVorm 1981, 216 [Ls]


Verfahrensrecht; Festsetzung des Streitwertes; Streitwertbeschwerde.
ZPO §§ 620, 620b, 620c; GKG § 25
Die Beschwerde gemäß § 25 GKG gegen die Festsetzung des Streitwertes in einstweiligen Anordnungsverfahren nach §§ 620, 620b ZPO ist unabhängig von der in § 620c ZPO vorgesehenen Anfechtbarkeit stets zulässig.
Kammergericht, Beschluß vom 29. August 1980 - 17 UF 3216/80
FamRZ 1980, 1142


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