Entscheidungen OLG Bremen 05/1980
Verfahrensrecht; keine Anhörung durch den Rechtshilferichter bei Freiheitsentziehung (hier: vorläufige Unterbringung).
FGG §§ 64a, 64g, 64i; GVG § 158
FGG §§ 64a, 64g, 64i; GVG § 158
1. Die Anhörung des Minderjährigen oder Mündels darf entsprechend dem in § 64a Abs. 1 S. 2 FGG enthaltenen Grundsatz auch bei der vorläufigen Unterbringung im einstweiligen Anordnungsverfahren nicht im Wege der Rechtshilfe durch den ersuchten Richter erfolgen.
2. Ein Rechtshilfeersuchen auf Anhörung kann daher abgelehnt werden.
OLG Bremen, Beschluß vom 30. Mai 1980 - (5) III AR 7/80
FamRZ 1980, 934 = DAVorm 1980, 978 [Ls]


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