Entscheidungen OLG Saarbrücken 1980
ZPO §§ 620, 620b, 767
Die Vollstreckungsabwehrklage gegen einstweilige Anordnungen ist jedenfalls dann zulässig, wenn der Schuldner den Einwand der Erfüllung erhebt, und wenn nur um diese Frage gestritten wird.
OLG Saarbrücken, Beschluß vom 9. Januar 1980 - 9 UF 192/79
FamRZ 1980, 385


Verfahrensrecht; Zulässigkeit der negativen Feststellungsklage gegen einstweilige Anordnungen.
ZPO §§ 256, 620, 620b, 620c
1. Einer gegen eine einstweilige Anordnung erhobenen negativen Feststellungsklage fehlt grundsätzlich nicht das Rechtsschutzinteresse.
2. Die Zulässigkeit der negativen Feststellungsklage ist nicht davon abhängig, daß der Verpflichtete zunächst von der Möglichkeit der § 620b ZPO Gebrauch gemacht hat.
3. Die Zulassung einer negativen Feststellungsklage stellt keine Umgehung von § 620c ZPO dar.
OLG Saarbrücken, Beschluß vom 15. Januar 1980 - 6 WF 120/79
FamRZ 1980, 277


Verfahrensrecht; Umfang der Regelungsmöglichkeiten durch einstweilige Anordnungen (hier: Belästigungs-, Bedrohungs- und Mißhandlungsverbote).
ZPO §§ 620, 620c
Ein Belästigungs-, Bedrohungs- und Mißhandlungsverbot ist als einstweilige Anordnung nach § 620 S. 1 Nr. 5 und 7 ZPO zuzulassen.
OLG Saarbrücken, Beschluß vom 17. Januar 1980 - 9 WF 3/80
FamRZ 1981, 64


Kosten und Gebühren; Anfall einer Beweisgebühr bei Anhörung des Jugendamtes zur elterlichen Sorge.
BRAGO § 31; JWG § 48a
Die Anhörung des Jugendamtes in Verfahren über die elterliche Sorge löst auch bei nichtstreitigem Sachverhalt die Beweisgebühr aus, weil die Auskunft der Klärung eines von Amts wegen zu beachtenden und für die gerichtliche Feststellung wesentlichen Sachverhalts dient, und die Überzeugung des Gerichts von der Wahrheit des entsprechenden Vorbringens zumindest bestärkt wird.
OLG Saarbrücken, Beschluß vom 13. Februar 1980 - 6 WF 123/79
FamRZ 1980, 624 = AnwBl 1980, 261 = MDR 1980, 505 [Ls]


Verfahrensrecht; Festsetzung des Streitwertes in Ehesachen; keine Minderung wegen Bewilligung des Armenrechts für beide Parteien.
GKG § 12
Bei der Berechnung des Streitwertes einer Ehesache erfolgt kein Abschlag, weil beiden Parteien das Armenrecht bewilligt war (gegen OLG Hamm JurBüro 1979, 1675).
OLG Saarbrücken, Beschluß vom 12. März 1980 - 9 WF 13/80
AnwBl 1980, 293


Unerlaubte Handlungen; Anspruch auf Schadensersatz wegen entgangener Dienste des Haussohnes.
BGB §§ 845, 1619
Die Dienstleistungspflicht eines Haussohnes nach § 1619 BGB kann auch dann weiterbestehen, wenn sich dieser als gelernter Landwirtschaftsgehilfe und vorgesehener Hoferbe bei Eintritt in die Bundeswehr über die Wehrpflicht von 18 Monaten hinaus für zwei Jahre als Soldat auf Zeit verpflichtet hat.
OLG Saarbrücken, Urteil vom 14. März 1980 - 3 U 107/78
VersR 1981, 542 = ZfSch 1981, 238 [248] = RuS 1981, 127


Kosten und Gebühren; Beweisgebühr des Rechtsanwalts bei Anhörung des Jugendamtes.
BRAGO § 31; JWG § 48a
In Verfahren über die Verteilung der elterlichen Sorge ist die Anhörung des Jugendamtes Beweisaufnahme. Wird sein Bericht zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht, dann hat damit der Rechtsanwalt an der Beweisaufnahme mitgewirkt.
OLG Saarbrücken, Beschluß vom 19. März 1980 - 9 WF 81/79
AnwBl 1980, 296


Unterhaltsrecht; Anspruch auf Titulierung auch bezüglich freiwillig erbrachter Unterhaltsleistungen.
BGB §§ 1361, 1569 ff, 1601 ff; ZPO §§ 93, 258, 641l
Ein Anspruch auf Titulierung auch von freiwillig erbrachten Unterhaltsleistungen gemäß § 258 ZPO ist schon im Interesse der Schaffung klarer Verhältnisse und der vereinfachten Anpassung der Unterhaltsrente an geänderte wirtschaftliche Verhältnisse nach § 641l ZPO zu bejahen.
OLG Saarbrücken, Beschluß vom 16. Juli 1980 - 9 WF 22/80
DAVorm 1980, 745


Kosten und Gebühren; Beweisgebühr bei Anhörung der Parteien nach § 613 ZPO und bei Einholung von Auskünften bei Versicherungsträgern.
BRAGO § 31
1. Die Entstehung einer Beweisgebühr setzt im Falle der Anhörung gemäß § 613 ZPO eine entsprechende Anordnung des Gerichts voraus. Die Anordnung des persönlichen Erscheinens der Parteien erfüllt diese Voraussetzung nicht.
2. Die Einholung von Auskünften bei Versicherungsträgern in Versorgungsausgleichssachen läßt in der Regel keine Beweisgebühr entstehen.
OLG Saarbrücken, Beschluß vom 10. November 1980 - 6 WF 98/80
JurBüro 1981, 392


Kosten und Gebühren; Beweisgebühr bei Einholung von Auskünften des Jugendamtes und der Versorgungsträger in Familiensachen; Verwirkung des Erinnerungsrechts des beigeordneten Rechtsanwalts.
BRAGO §§ 31, 128
1. Durch die Einholung von Auskünften bei Versicherungsträgern im Rahmen des den Versorgungsausgleich betreffenden Verfahrens wird nur Tatsachen- und Zahlenmaterial gesammelt, das in die Überlegungen des Gerichts einbezogen wird, ob sich darauf bereits die Entscheidung zum Versorgungsausgleich stützen läßt, oder ob weitere Ermittlungen notwendig sind. Da dieser Vorgang unterhalb der Schwelle einer Beweisaufnahme bleibt, fällt keine Beweisgebühr an.
2. Die Einholung eines Berichts bei dem Jugendamt in dem Verfahren betreffend die Regelung der elterlichen Sorge ist in der Regel als Beweisaufnahme zu werten, weil das Jugendamt regelmäßig Ermittlungen anstellen muß, die das Gericht zu dem Zwecke der Tatsachenfeststellung verwertet.
3. Das Erinnerungsrecht des Rechtsanwalts im Rahmen der Vergütung in Armensachen ist nicht verwirkt, wenn seit dem Erlaß des Kostenfestsetzungsbeschlusses mehr als zwei Jahre verstrichen sind.
OLG Saarbrücken, Beschluß vom 21. November 1980 - 6 WF 107/80
JurBüro 1981, 395


Abstammungsrecht; Verfahren wegen Anfechtung der Ehelichkeit; zeitlich begrenzter Beitritt eines Streithelfers in einem »anhängigen« Rechtsstreit nur »bis zu der rechtskräftigen Entscheidung«; keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aus der Person des Streithelfers; »Partei« im Sinne des § 233 ZPO.
ZPO §§ 66, 233, 234, 516, 519b
1. Der Streithelfer ist gemäß § 66 ZPO berechtigt, dem Rechtsstreit (hier: Verfahren wegen Anfechtung der Ehelichkeit) beizutreten. Der Beitritt ist jedoch zeitlich begrenzt; er erfordert einen »anhängigen« Rechtsstreit, und kann nur »bis zu der rechtskräftigen Entscheidung« erfolgen. Nach Rechtskraft des Urteils ist ein Beitritt nicht mehr möglich.
2. Es gibt keine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand für die Person des Streithelfers: Wiedereinsetzung ist nur dann zu gewähren, wenn eine »Partei« an der Fristwahrung verhindert war.
3. Ein Streithelfer, der bis zu der Rechtskraft des Urteils nicht an dem Verfahren beteiligt war, kann aber nicht »Partei« im Sinne des § 233 ZPO sein.
OLG Saarbrücken, Beschluß vom 3. Dezember 1980 - 9 U 29/80
DAVorm 1981, 306


Versorgungsausgleich; teilweiser Ausschluß wegen grober Unbilligkeit.
BGB § 1587c
Eine Herabsetzung des Versorgungsausgleichsanspruchs ist jedenfalls dann gerechtfertigt, wenn die schweren personalen Verfehlungen des Berechtigten dazu geführt haben, daß in den wirtschaftlichen Verhältnissen des Verpflichteten eine wesentliche Verschlechterung eingetreten ist.
OLG Saarbrücken, Beschluß vom 4. Dezember 1980 - 6 UF 150/79
NJW 1981, 403 = FamRZ 1981, 287 [Ls]


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