Entscheidungen OLG Hamburg 09/1980
Personenstandsrecht; Schreibweise ausländischer Familiennamen in deutschen Personenstandsbüchern.
PStG § 47; CIECNamÜbk Art. 3
PStG § 47; CIECNamÜbk Art. 3
1. Die vollständige Wiedergabe eines neugriechischen Familiennamens im Wege der Transliteration ist auch möglich, wenn er bei dieser Übertragungsmethode mit den Buchstaben »Mp« beginnt, auf die ein Vokal folgt.
2. Die »Ersitzung« eines Namens in bestimmter Schreibweise oder eine Verwirkung der Berichtigungsbefugnis gibt es grundsätzlich nicht.
OLG Hamburg, Beschluß vom 15. September 1980 - 2 W 20/80
OLGZ 1981, 148


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