Entscheidungen OLG Hamburg 12/1980
Versorgungsausgleich bei Zeitsoldaten; Begründung von Rentenanwartschaften.
BGB §§ 1587a, 1587b
BGB §§ 1587a, 1587b
Bei Soldaten auf Zeit ist der Versorgungsausgleich durch Begründung von Rentenanwartschaften durchzuführen.
OLG Hamburg, Beschluß vom 2. Dezember 1980 - 15 UF 177/80
FamRZ 1981, 275


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