Entscheidungen OLG München 10/1980
BGB § 1587a
Eine als Kapital-Direktversicherung ausgestaltete betriebliche Altersversorgung unterliegt nicht dem Versorgungsausgleich.
OLG München, Beschluß vom 28. Oktober 1980 - 4 UF 139/80
FamRZ 1981, 277


Kosten und Gebühren; keine Erstattungsfähigkeit der Prozeßgebühr des Beklagtenvertreters vor Rechtshängigkeit des streitigen Verfahrens nach vorausgegangenem Mahnverfahren.
BRAGO §§ 31, 43; ZPO § 91
Gebühren des Rechtsanwalts für über den Widerspruch im Mahnverfahren hinausgehende Maßnahmen sind nicht erstattungsfähig, wenn das Mahnverfahren nach dem Widerspruch und nach der Abgabe an das in dem Mahnbescheid bezeichnete Gericht endet.
OLG München, Beschluß vom 31. Oktober 1980 - 11 W 2304/80
JurBüro 1981, 389


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