Entscheidungen OLG Koblenz 04/1980
Ehescheidung; Folgen des Todes einer Partei bei nicht rechtskräftiger Entscheidung.
ZPO §§ 515, 619
ZPO §§ 515, 619
Die Berufung gegen ein die Scheidung aussprechendes Urteil kann nach dem Tode eines der Ehegatten nicht mehr wirksam zurückgenommen werden.
OLG Koblenz, Beschluß vom 22. April 1980 - 15 UF 346/79
FamRZ 1980, 717


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