Entscheidungen OLG Zweibrücken 09/1980
ZPO § 623
Zu der Einleitung eines Verfahrens hinsichtlich der Regelung der Rechtsverhältnisse an der Ehewohnung und am Hausrat im Verbund ist die Stellung eines Antrages nicht erforderlich.
OLG Zweibrücken, Beschluß vom 3. September 1980 - 6 WF 59/80
FamRZ 1980, 1143


Unterhalt des geschiedenen Ehegatten; wesentliche Änderung iSd § 323 ZPO; Zeitschranke der Abänderungsklage bei vorausgegangenem Auskunftsverfahren.
EheG § 58; ZPO §§ 254, 323
1. Ein Umstand, der in dem Zeitpunkt der früheren Entscheidung tatsächlich vorhanden, aber nicht bekannt war, bleibt auch für die Frage einer Abänderung unberücksichtigt.
2. Die Abänderung darf auf den Zeitpunkt der Rechtshängigkeit einer vorbereitenden Auskunftsklage jedenfalls dann nicht zurückbezogen werden, wenn der Kläger Stufenklage hätte erheben können.
OLG Zweibrücken, Urteil vom 10. September 1980 - 2 UF 50/80
FamRZ 1981, 1189


Verfahrensrecht; Umfang der Beiordnung eines Rechtsanwalts; Abschluß eines Scheidungsvergleichs.
ZPO § 624; BRAGO § 122
§ 122 Abs. 3 S. 1 BRAGO wird durch § 624 Abs. 2 ZPO nicht eingeschränkt. Für die Erstattung der Gebühren, die durch den Abschluß eines Vergleichs entstanden sind, und einen der in § 122 Abs 3. S. 1 BRAGO aufgezeigten Gegenstände betreffen, kommt es daher nicht auf die Anhängigkeit der genannten Folgesachen in dem Zeitpunkt der Armenrechtsbewilligung an.
OLG Zweibrücken, Beschluß vom 24. September 1980 - 2 WF 31/80
JurBüro 1981, 1218


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