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Entscheidungen OLG Schleswig 06/1983 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Schleswig 06/1983



Kosten und Gebühren; Festsetzung von Rechtsanwaltsgebühren nach § 19 Abs. 4 BRAGO; Kostenteilungsabrede als nichtgebührenrechtlicher Einwand.
BRAGO § 19

Beruft sich eine Partei im Rahmen der Festsetzung von Rechtsanwaltsgebühren nach § 19 Abs. 4 BRAGO darauf, zwischen dem Prozeßbevollmächtigten und dem Verkehrsanwalt sei eine Gebührenteilungsabrede getroffen worden, und sie schulde deshalb dem Prozeßbevollmächtigten geringere Gebühren, dann handelt es sich bei diesem Vortrag um einen nichtgebührenrechtlichen Einwand im Sinne des § 19 BRAGO.

OLG Schleswig, Beschluß vom 24. Juni 1983 - 9 W 107/83
JurBüro 1983, 1516 = SchlHA 1983, 176

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