Entscheidungen Kammergericht 04/1983
Ehescheidung; Selbstmordgefahr als unzumutbare Härte.
BGB § 1568
BGB § 1568
Akute Selbstmordgefahr kann in Verbindung mit der Dauer der Ehe eine unzumutbare Härte im Sinne von § 1568 Abs. 1 Alt. 2 BGB begründen.
Kammergericht, Urteil vom 22. April 1983 - 17 UF 4322/82
FamRZ 1983, 1133


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