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Entscheidungen OLG Bamberg 03/1983 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Bamberg 03/1983



Unterhalt unter Verwandten; Anspruch des volljährigen Kindes auf Ausbildungsunterhalt; Unterhaltsbestimmung; Voraussetzungen für die Gewährung von Barunterhalt; unterhaltsrechtliche Wirkung eines Schulbesuchs; Verweisung auf eigene Erwerbstätigkeit.
BGB §§ 1601, 1602, 1610, 1612

1. Haben die Eltern übereinstimmend ihr Bestimmungsrecht derart ausgeübt, daß sie ihrem volljährigen Kinde Naturalunterhalt zu Hause gewähren, dann ist es diesem verwehrt, Barunterhalt geltend zu machen.
2. Das volljährige Kind muß sich darauf verweisen lassen, seinen Lebensunterhalt durch eigene Arbeit zu verdienen.
3. Eltern sind (nur) verpflichtet, die Kosten einer der Begabung und den Fähigkeiten, dem Leistungswillen und den beachtenswerten Neigungen des Kindes entsprechende Berufsausbildung zu tragen, die sich in den Grenzen ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit hält.

OLG Bamberg, Beschluß vom 2. März 1983 - 2 WF 16/83
JurBüro 1983, 1903

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Prozeßkostenhilfe; Bewilligung für den Antragsgegner des Scheidungsverfahrens.
BGB §§ 1565 ff; ZPO § 114

Dem Antragsgegner ist in Scheidungsverfahren auch dann Prozeßkostenhilfe zu bewilligen, wenn er dem Scheidungsantrag zustimmen oder in der Scheidungssache keinen Antrag stellen möchte.

OLG Bamberg, Beschluß vom 23. März 1983 - 2 WF 41/83
JurBüro 1983, 1108

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