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Entscheidungen OLG Düsseldorf 04/1983 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Düsseldorf 04/1983



Unterhalt unter Verwandten; Anspruch des volljährigen Kindes auf Unterhalt; Ermittlung der Haftungsanteile der unterhaltspflichtigen Eltern; Beurteilung der Zumutbarkeit der Arbeitstätigkeit und damit für die Ermittlung seines Haftungsanteils eines ein noch minderjähriges gemeinschaftliches Kind betreuenden Elternteils.
BGB §§ 1603, 1606

1. Sind beide Eltern einem volljährigen Kind zum Barunterhalt verpflichtet, dann ist zu der Ermittlung ihrer Haftungsanteile nicht auf das Verhältnis ihrer Gesamteinkommen abzustellen, sondern nur auf das Verhältnis derjenigen Teile ihres Einkommens, die den angemessenen Eigenbedarf übersteigen.
2. Betreut ein Elternteil noch ein gemeinschaftliches minderjähriges Kind, gelten für die Beurteilung der Zumutbarkeit seiner Arbeitstätigkeit und damit für die Ermittlung seines Haftungsanteils die gleichen Grundsätze wie bei der Unterhaltspflicht zwischen Ehegatten.

OLG Düsseldorf, Urteil vom 21. April 1983 - 5 UF 248/82
FamRZ 1984, 1134

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