Entscheidungen OLG Bamberg 12/1983
BGB § 1634; GG Art. 6
1. Das Umgangsrecht des nichtsorgeberechtigten Elternteils mit dem ehelichen Kind hat auch in dessen wohlverstandenem Interesse solches Gewicht, daß es grundsätzlich auch bei einem Kleinkind nicht schon deshalb auszuschließen ist, weil dieses möglicherweise »fremdelt«.
2. Ebenso wenig ist der Ausschluß des Umgangsrechts bereits deshalb gerechtfertigt, weil der sorgeberechtigte Elternteil bei dem im Zusammenhang mit der Ausübung des Umgangsrechts erforderlichen Zusammentreffen mit dem anderen Elternteil nervöse Beschwerden erleidet.
OLG Bamberg, Beschluß vom 6. Dezember 1983 - 7 UF 56/83
FamRZ 1984, 507


Prozeßkostenhilfe; Folgen der Bewilligung für das Verhältnis beigeordneter Rechtsanwalt und Partei; Tätigkeit des beigeordneten Rechtsanwalts vor seiner Beiordnung als Wahlanwalt.
ZPO § 122; BRAGO § 19
Der Umstand, daß der beigeordnete Rechtsanwalt vor seiner Beiordnung bereits als Wahlanwalt tätig gewesen ist, kann nicht bewirken, daß er von seiner Partei die Differenz zwischen den gesetzlichen Gebühren und den Wahlanwaltsgebühren fordern darf.
OLG Bamberg, Beschluß vom 7. Dezember 1983 - 2 WF 240/83
JurBüro 1984, 292


Unterhaltsprozeßrecht; Abänderungsklage; keine wesentliche Änderung der Verhältnisse bei Nichterfüllung gehegter Erwartungen.
ZPO § 323
Eine wesentliche Änderung der Verhältnisse im Sinne von § 323 Abs. 1 und 4 ZPO liegt nicht schon darin, daß sich die bei dem Abschluß eines Vergleichs gehegten Erwartungen über die Entwicklung des Einkommens auf seiten des Unterhaltsverpflichteten nicht erfüllen.
OLG Bamberg, Beschluß vom 8. Dezember 1983 - 7 WF 74/83
FamRZ 1984, 301


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