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Entscheidungen OLG Bamberg 08/1983 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Bamberg 08/1983



Verfahrensrecht; Festsetzung des Verfahrenswertes; Unterhaltsfreibetrag bei der Streitwertfestsetzung in Ehesachen.
GKG § 12

Der 2. Zivilsenat - Familiensenat - des Oberlandesgerichts Bamberg hält an seiner mit Beschluß vom 17. November 1981 (JurBüro 1982, 286) begründeten und mit der Rechtsprechung des 7. Zivilsenats (Beschluß vom 13. Juli 1981 - JurBüro 1981, 1543) übereinstimmenden Ansicht fest, wonach bei der Streitwertfestsetzung in Ehesachen von dem Monatseinkommen der Parteien ein Unterhaltsfreibetrag von 500 DM für jedes unterhaltsberechtigte Kind abzuziehen ist. Bei dem mit 5% zu berücksichtigenden Vermögen der Parteien sind vorher Freibeträge von 70.000 DM je Ehegatten, und 35.000 DM für jedes Kind in Abzug zu bringen.

OLG Bamberg, Beschluß vom 31. August 1983 - 2 WF 157/83

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