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Entscheidungen OLG Hamburg 04/1983 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Hamburg 04/1983



Unterhalt des geschiedenen Ehegatten; Ermittlung der unterhaltsrechtlichen Leistungsfähigkeit; Absetzbarkeit von Beiträgen zu Kapitallebensversicherungen; erzielte Steuerersparnis durch Beteiligung an Abschreibungsobjekten.
BGB §§ 1577, 1578, 1581; EheG §§ 58, 59

1. Bei der Ermittlung des unterhaltsrechtlich relevanten Nettoeinkommens des Unterhaltsverpflichteten sind Beiträge zu Kapitallebensversicherungen nicht absetzbar.
2. Die durch Beteiligung an Abschreibeobjekten erzielte Steuerersparnis erhöht das für Unterhaltszwecke verfügbare Einkommen.

OLG Hamburg, Urteil vom 28. April 1983 - 16 UF 2/83
FamRZ 1984, 59 = MDR 1983, 935

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