Entscheidungen OLG Köln 10/1983
BGB § 1361a; HausrVO §§ 13, 18a; ZPO §§ 885, 888
Ein Beschluß, durch den einem Ehepartner die eheliche Wohnung für die Zeit des Getrenntlebens analog § 18a HausrVO zur alleinigen Benutzung zugewiesen wird, ist nach § 888 ZPO (und nicht nach § 885 ZPO) zu vollstrecken.
OLG Köln, Beschluß vom 3. Oktober 1983 - 4 WF 210/83
FamRZ 1983, 1231 = JurBüro 1984, 1106


Kosten und Gebühren; Rechtsanwaltsgebühren; »dieselbe Angelegenheit« im gebührenrechtlichen Sinne bei Sorgerechtssachen.
BRAGO §§ 113, 118; KostO §§ 30, 94
Ergeben sich auf einheitlicher tatsächlicher Grundlage nacheinander verschiedene Regelungsbedürfnisse, dann handelt es sich nicht um »dieselbe Angelegenheit« im Sinne des anwaltlichen Gebührenrechts.
OLG Köln, Beschluß vom 20. Oktober 1983 - 4 WF 224/83
JurBüro 1984, 97


Versorgungsausgleich; Einbeziehung von Hilfe von im Wege freiwilliger Beitragsnachzahlung geschenktem Vermögen erworbenen Anwartschaften.
BGB §§ 525, 527, 1374, 1587
1. Anwartschaften, die mit Hilfe von geschenktem Vermögen im Wege freiwilliger Beitragsnachzahlung erworben worden sind, fallen in den Versorgungsausgleich, wenn der Beschenkte in der Verwendung des geschenkten Vermögens frei war.
2. Sie fallen nicht in den Versorgungsausgleich, wenn die Mittel mit der alsbald vollzogenen Auflage, damit Versorgungsanwartschaften zu begründen, geschenkt waren.
OLG Köln, Beschluß vom 28. Oktober 1983 - 4 UF 164/83
FamRZ 1984, 64


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