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Entscheidungen OLG Bremen 12/1983 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Bremen 12/1983



Prozeßkostenhilfe; Berücksichtigung einer Berlinzulage.
ZPO § 115; BSHG § 76; BerlinFG § 28

Die nach § 28 Berlin-Förderungsgesetz in der Fassung vom 23. Februar 1982 (BGBl I 225) gezahlte Berlinzulage gehört zu dem Einkommen, das für die Beurteilung der Hilfsbedürftigkeit nach § 115 ZPO, § 76 BSHG zu berücksichtigen ist.

OLG Bremen, Beschluß vom 7. Dezember 1983 - 3 WF 86/83
FamRZ 1984, 1244

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Familienvermögensrecht; Teilungsversteigerung eines Grundstücks; Vollstreckungserinnerung bei fehlender Einwilligung des Ehegatten im Rahmen der Anordnung der Teilungsversteigerung; Anwendbarkeit des § 1365 Abs. 1 BGB bei dem Antrag auf Teilungsversteigerung; Gefährdung der wirtschaftlichen Grundlage der Familie; gerichtliche Geltendmachung des Fehlens der erforderlichen Einwilligung im Wege der Drittwiderspruchsklage oder der Erinnerung.
BGB § 1365; ZVG §§ 180, 766, 771

1. Die Anordnung der Teilungsversteigerung eines Grundstücks gemäß § 180 ZVG bedarf bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 1365 Abs. 1 BGB der Einwilligung des anderen Ehegatten.
2. Jedenfalls in denjenigen Fällen, in denen das Fehlen der erforderlichen Einwilligung nach § 1365 Abs. 1 BGB offen zutage liegt, das Vollstreckungsgericht also bei der Entscheidung über den Anordnungsantrag das Vorliegen der Voraussetzungen des § 1365 Abs. 1 BGB kennt, hat es den Mangel der Zustimmung zu berücksichtigen; andernfalls liegt ein Verfahrensmangel vor, der mit der Erinnerung gemäß § 766 ZPO geltend gemacht werden kann.

OLG Bremen, Beschluß vom 12. Dezember 1983 - 2 W 40/83
FamRZ 1984, 272 = Rpfleger 1984, 156

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Prozeßkostenhilfe; Unterhaltszahlungen an einen nicht mit dem Antragsteller in häuslicher Gemeinschaft lebenden Unterhaltsberechtigten als besondere Belastung.
ZPO § 115

Leistet die Prozeßkostenhilfe begehrende Partei an einen nicht mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Unterhaltsberechtigten Unterhalt in Form einer Unterhaltsrente, ist diese als »besondere Belastung« im Sinne von § 115 Abs. 1 S. 3 ZPO von seinem Einkommen abzusetzen, und ist der Unterhaltsberechtigte bei der Anwendung der Tabelle (Anlage 1 zu ZPO § 114) nicht zu berücksichtigen.

OLG Bremen, Beschluß vom 12. Dezember 1983 - 2 W 141/83
JurBüro 1984, 613 = FamRZ 1984, 304 [Ls]

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Unterhalt unter Verwandten; Kindesunterhalt; Umfang der Unterhaltspflicht; unterhaltsrechtliche Pflicht eines Elternteils zur Ermöglichung des gesetzlichen Krankenversicherungsschutzes.
BGB §§ 1601 ff; RVO §§ 188, 205

Der unterhaltspflichtige Elternteil ist nach Treu und Glauben gegenüber seinen unterhaltsberechtigten ehelichen Kindern verpflichtet, es ihnen neben der zu zahlenden Unterhaltsrente zu ermöglichen, den ihnen gemäß § 205 RVO zustehenden Krankenversicherungsschutz in Anspruch zu nehmen (zu der Anforderung von Krankenscheinen vgl. § 188 RVO).

OLG Bremen, Beschluß vom 21. Dezember 1983 - 5 WF 244/83
FamRZ 1984, 415

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Unterhaltsprozeßrecht; Klage des Sozialhilfeträgers auf künftige Unterhaltsraten nach Überleitung.
BGB § 1601; ZPO § 259; BSHG § 90

1. Durch die Überleitungsverfügung erwirbt der Sozialhilfeträger die künftig fällig werdenden Unterhaltsraten nur unter der aufschiebenden Bedingung, daß er die Hilfe zum Lebensunterhalt in entsprechender Höhe auch tatsächlich gewährt.
2. Das steht einer Verurteilung zur künftigen Leistung nicht entgegen, wenn im übrigen die Voraussetzungen dafür (§ 259 ZPO) vorliegen.
3. Die Verurteilung ist in diesem Falle mit der Maßgabe möglich, daß der Sozialhilfeträger den Unterhaltsberechtigten weiterhin die Hilfe zum Lebensunterhalt in Höhe der übergeleiteten Unterhaltsansprüche tatsächlich gewährt, und diese Hilfeleistung nicht für mehr als zwei Monate unterbricht.

OLG Bremen, Urteil vom 22. Dezember 1983 - 3 UF 62/83
FamRZ 1984, 1256

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