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Entscheidungen OLG Koblenz 01/1983 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Koblenz 01/1983



Unterhalt des geschiedenen Ehegatten; maßgeblicher Zeitpunkt zur Bestimmung der ehelichen Lebensverhältnisse; Berücksichtigung späterer Einkommensveränderungen; Rangverhältnis von Unterhaltsansprüchen der geschiedenen und der jetzigen Ehefrau.
BGB §§ 1573, 1578, 1582

1. Für die Frage, ob eine 14-jährige Ehe »von langer Dauer« war, kommt es auf die Umstände des konkreten Falles an, auch auf die besondere Gestaltung der Ehe, und auf die Lebenssituation der Ehegatten.
2. Zu dem Anspruch auf (ergänzenden) nachehelichen Unterhalt, wenn die Ehefrau nach der Trennung eine angemessene Erwerbstätigkeit aufnimmt.

OLG Koblenz, Urteil vom 10. Januar 1983 - 13 UF 834/82
FamRZ 1983, 281

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Versorgungsausgleich; Unzulässigkeit von Vereinbarungen zur Übertragung von Anwartschaften aus der gesetzlichen Rentenversicherung.
BGB § 1578o

Den Parteien eines Ehescheidungsverfahrens können durch Vereinbarung weder unmittelbar noch mittelbar Anwartschaften aus der gesetzlichen Rentenversicherung übertragen werden.

OLG Koblenz, Beschluß vom 20. Januar 1983 - 11 UF 822/82
FamRZ 1983, 406

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