Entscheidungen OLG Koblenz 01/1983
BGB §§ 1573, 1578, 1582
1. Für die Frage, ob eine 14-jährige Ehe »von langer Dauer« war, kommt es auf die Umstände des konkreten Falles an, auch auf die besondere Gestaltung der Ehe, und auf die Lebenssituation der Ehegatten.
2. Zu dem Anspruch auf (ergänzenden) nachehelichen Unterhalt, wenn die Ehefrau nach der Trennung eine angemessene Erwerbstätigkeit aufnimmt.
OLG Koblenz, Urteil vom 10. Januar 1983 - 13 UF 834/82
FamRZ 1983, 281


Versorgungsausgleich; Unzulässigkeit von Vereinbarungen zur Übertragung von Anwartschaften aus der gesetzlichen Rentenversicherung.
BGB § 1578o
Den Parteien eines Ehescheidungsverfahrens können durch Vereinbarung weder unmittelbar noch mittelbar Anwartschaften aus der gesetzlichen Rentenversicherung übertragen werden.
OLG Koblenz, Beschluß vom 20. Januar 1983 - 11 UF 822/82
FamRZ 1983, 406


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