Telefon
0941 / 59 55 00
Telefon

Entscheidungen OLG Celle 12/1983 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Celle 12/1983



Prozeßkostenhilfe; Prozeßkostenhilfeantrag betreffend Scheidung einer Scheinehe.
BGB §§ 1565 ff; ZPO § 114

Ein Prozeßkostenhilfeantrag betreffend die Scheidung einer sogenannten Scheinehe ist nur dann als rechtsmißbräuchlich abzulehnen, wenn er auf die Durchsetzung grob selbstsüchtiger und unlauterer Interessen gerichtet ist, und sich die Aufrechterhaltung der Scheinehe als das kleinere Übel gegenüber der Durchführung eines mit öffentlichen Mitteln finanzierten Scheidungsverfahrens erweist.

OLG Celle, Beschluß vom 14. Dezember 1983 - 17 WF 208/83
FamRZ 1984, 279

Speichern Öffnen ce-1983-12-14-208-83.pdf (48,31 kb)
_______________

Verfahrensrecht; Zuständigkeit der Gerichte; internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Ehescheidungen nach italienischem Recht; Anerkennungsfähigkeit aus der Sicht des betreffenden ausländischen Staates; erstrebte Auflösung der Ehe nur nach italienischem Recht; Vorliegen einer gerichtlichen Trennung zwischen den Parteien durch rechtskräftiges Urteil.
ZPO § 606b

1. Das deutsche Familiengericht ist für Ehescheidungen und Ehetrennungsverfahren nach italienischem Recht unabhängig davon international zuständig, ob die deutsche Staatsanwaltschaft an dem Verfahren beteiligt wird.
2. Eine fünfjährige Trennung von Ehegatten reicht nicht aus, um deswegen eine Ehe nach italienischem Recht zu scheiden.

OLG Celle, Beschluß vom 19. Dezember 1983 - 18 WF 236/83
FamRZ 1984, 280

Speichern Öffnen ce-1983-12-19-236-83.pdf (54,20 kb)
_______________

Versorgungsausgleich; Einbeziehung der Höherversicherung in der Ärzteversorgung Niedersachsen.
BGB § 1587a; VAHRG § 1

Die Höherversicherung in der Ärzteversorgung Niedersachsen wird nach dem Anwartschaftsdeckungsverfahren kalkuliert. Sie ist - anders als die Grundversorgung - nach Maßgabe des § 1587a Abs. 3 Nr. 1 BGB in den Versorgungsausgleich einzubeziehen.

OLG Celle, Beschluß vom 22. Dezember 1983 - 12 UF 156/81
FamRZ 1984, 293

Speichern Öffnen ce-1983-12-22-156-81.pdf (48,96 kb)
_______________

Prozeßkostenhilfe; Feststellung des Vergütungsanspruchs eines beigeordneten Armenanwalts.
BRAGO § 128; JBeitrO § 1; LJBeitrO § 8

Der beigeordnete Armenanwalt kann nach § 128 BRAGO nicht nur die Festsetzung seiner Vergütung als Grundlage einer Auszahlungsanordnung verlangen, sondern auch die Feststellung der Höhe seines Vergütungsanspruchs zum Zwecke der Aufrechnung in einem anderen Verfahren.

OLG Celle, Beschluß vom 29. Dezember 1983 - 12 WF 352/83
NdsRpfl 1984, 46

Speichern Öffnen ce-1983-12-29-352-83.pdf (47,77 kb)
Entscheidungen OLG Celle 12/1983 - FD-Platzhalter-rund
Fachanwälte im Familienrecht gesucht

Aktuelles

Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2022
Das Bundesministerium der Finanzen hat das >Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2022 be...
Düsseldorfer Tabelle 2022
Die »Düsseldorfer Tabelle« wurde zum 01.01.2022 geändert, im Wesentlichen bei den Bedarfssätzen min...
Neuer Artikel