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Entscheidungen OLG Karlsruhe 06/1983 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Karlsruhe 06/1983



Nichteheliche Lebensgemeinschaft; Darlehensaufnahme durch Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft.
BGB §§ 426, 427, 607

1. Bei der gemeinsamen Aufnahme eines Darlehens durch Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft entsteht eine Zweckgemeinschaft mit der Folge, daß im Innenverhältnis jeder Partner Anspruch auf eine zweckentsprechende Verwendung des Darlehens hat.
2. Im Einzelfall kann ein Partner nach der Trennung Anspruch auf vollständige Überlassung des Darlehens haben, wenn allein er eine zweckentsprechende Verwendung sicherstellen kann (hier: Geburtsdarlehen).

OLG Karlsruhe, Beschluß vom 14. Juni 1983 - 14 W 16/83
FamRZ 1983, 1119 = Justiz 1984, 200 [Ls]

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Unterhalt des geschiedenen Ehegatten; teilweise Verwirkung des Unterhaltsanspruchs nach § 58 Abs. 1 und § 66 EheG.
BGB § 1579; EheG §§ 58, 66

Für die Entscheidung, ob ein nachehelicher Unterhaltsanspruch nach § 58 Abs. 1 und § 66 EheG verwirkt ist, ist § 1579 Abs. 1 BGB insoweit entsprechend anzuwenden, als bei einer nach Inkrafttreten des Ersten Eherechtsreformgesetzes am 1. Juli 1977 begangenen schweren Verfehlung des unterhaltsberechtigten, geschiedenen Ehegatten auch eine nur teilweise Verwirkung des Unterhaltsanspruchs in Betracht kommt.

OLG Karlsruhe, Urteil vom 21. Juni 1983 - 18 UF 64/81
FamRZ 1983, 1135 = Justiz 1984, 207 [Ls]

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