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Entscheidungen OLG Düsseldorf 07/1983 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Düsseldorf 07/1983



Internationales Privatrecht; anzuwendendes Recht bei Ansprüchen aus dem Bruch eines Verlöbnisses unter in Deutschland lebenden Türken.
BGB §§ 531, 812, 1298, 1301; EGBGB Art. 12, Art. 13

1. Ansprüche wegen Verlöbnisbruchs, die nach dem Recht des Verpflichteten zu beurteilen sind, richten sich auch nach türkischem Recht immer nur gegen einen der Verlobten.
2. Für Ansprüche wegen Schenkungswiderrufs oder ungerechtfertigter Bereicherung zwischen seit Jahren in der Bundesrepublik Deutschland lebenden türkischen Vätern aufgrund angeblicher Zuwendungen aus Anlaß der bevorstehenden Eheschließung ihrer Kinder ist deutsches Recht maßgebend.

OLG Düsseldorf, Beschluß vom 7. Juli 1983 - 21 W 20/83
FamRZ 1983, 1229 = IPRax 1984, 270

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Prozeßkostenhilfe für eine Unterhaltsklage; anzuwendendes Recht auf Unterhaltsverpflichtungen gegenüber Kindern (hier: Anspruch des schweizerischen Kindes gegen seinen in Deutschland lebenden Vater und seine schweizerische Mutter).
ZPO §§ 114 ff

Der Anspruch auf Prozeßkostenhilfe beurteilt sich nach materiellem Recht; dies ist hinsichtlich der Unterhaltsansprüche eines schweizerischen Kindes gegen seinen in Deutschland lebenden Vater und seine schweizerische Mutter das schweizerische Recht.

OLG Düsseldorf, Beschluß vom 8. Juli 1983 - 2 WF 58/83
DAVorm 1983, 964

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Prozeßkostenhilfe mit Ratenzahlungsanordnung in mehreren Prozessen.
ZPO §§ 114, 115

1. Führt jemand gleichzeitig mehrere Prozesse, so werden die in einem oder in mehreren anderen Verfahren mit der Bewilligung der Prozeßkostenhilfe bereits festgesetzten Raten in der Weise berücksichtigt, daß die Raten gemäß § 115 Abs. 1 S. 3 a) ZPO als besondere Belastung von dem Einkommen des Gesuchstellers abgezogen werden.
2. Die in der Tabelle Anlage 1 zu § 114 ZPO festgelegten Ratenbeträge begrenzen die Belastbarkeit des Gesuchstellers nur für jeweils einen Prozeß.

OLG Düsseldorf, Beschluß vom 13. Juli 1983 - 5 WF 109/83
JurBüro 1984, 931

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Ehewohnung und Hausrat; Haushaltsgegenstände; Anbauküche als nicht wesentlicher Bestandteil des Grundstücks.
BGB §§ 93, 94

Eine aus serienmäßig hergestellten Einzelteilen bestehende Anbauküche wird durch Aufstellung und Montage in einer Wohnung im Rheinland grundsätzlich nicht zum wesentlichen Bestandteil eines Grundstücks.

OLG Düsseldorf, Urteil vom 19. Juli 1983 - 21 U 28/83
MDR 1984, 51 = BlGBW 1984, 177 [Blätter für Grundstücks-, Bau- und Wohnungsrecht] = ZMR 1984, 272 [Ls]

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