Entscheidungen OLG München 08/1983
Kosten und Gebühren; Verfahren der Festsetzung der Vergütung des früheren Prozeßbevollmächtigten nach § 19 BRAGO; Reichweite der Vollmacht des neuen Prozeßbevollmächtigten.
BRAGO § 19; ZPO §§ 176, 178
BRAGO § 19; ZPO §§ 176, 178
In dem Verfahren der Festsetzung der Vergütung des früheren Prozeßbevollmächtigten nach § 19 BRAGO erstreckt sich die dem neuen Prozeßbevollmächtigten erteilte Prozeßvollmacht ohne konkrete Anhaltspunkte nicht auf die Vertretung der Partei in dem Festsetzungsverfahren.
OLG München, Beschluß vom 22. August 1983 - 11 W 2127/83
JurBüro 1984, 394 = Rpfleger 1984, 74
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