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Entscheidungen OLG Karlsruhe 08/1983 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Karlsruhe 08/1983



Verfahrensrecht; Zuständigkeit der Gerichte; internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte betreffend die Ehescheidung von Jugoslawen einschließlich der Regelung betreffend das elterliche Sorgerecht.
ZPO §§ 606b, 629b; EGBGB Art. 17; MSA Art. 1, Art. 3

1. Die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte betreffend die Ehescheidung von Jugoslawen ist begründet, seitdem am 1. Januar 1983 in Jugoslawien das Gesetz zu der Lösung von Gesetzeskollisionen mit den Bestimmungen über das Verhältnis zu ausländischen Staaten in Kraft getreten ist.
2. Haben die Kinder jugoslawischer Staatsbürger ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, so ergibt sich die Zuständigkeit zu der Regelung des Sorgerechts bei der Scheidung der Eltern aus Art. 1 MSA. Art. 3 MSA steht dem nicht entgegen, weil das jugoslawische Recht eine Regelung des Sorgerechts im Falle der Scheidung zuläßt.

OLG Karlsruhe, Urteil vom 2. August 1983 - 18 UF 149/82
FamRZ 1984, 57 = IPRax 1984, 270

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Unterhaltsrecht; rückwirkende Abänderung gerichtlicher Vergleiche.
BGB §§ 1585b, 1613; ZPO § 323

Obwohl § 323 Abs. 3 ZPO prozessual eine rückwirkende Abänderung gerichtlicher Vergleiche erlaubt, ist eine solche aus materiell-rechtlichen Gründen nur eingeschränkt möglich.

OLG Karlsruhe, Beschluß vom 5. August 1983 - 16 WF 161/83
FamRZ 1983, 1156

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Erbrecht; Bestimmung des Güterrechtsstatuts.
BGB §§ 1371, 1931; EGBGB Art. 15; GG Art. 3

Für die Bestimmung des Güterrechtsstatuts ist an die gemeinsame Staatsangehörigkeit der Ehegatten anzuknüpfen, wenn sie bereits zu der Zeit der Eheschließung bestanden hat, auch wenn ein Ehegatte (hier: eine deutsche Staatsangehörige mit einem schweizerischen Staatsangehörigen) die gemeinsame Staatsangehörigkeit erst mit der Eheschließung erworben hat.

OLG Karlsruhe, Beschluß vom 29. August 1983 - 4 W 43/83
FamRZ 1983, 1125 = NJW 1984, 570 = IPRax 1984, 155 = JuS 1984, 484 = MittRhNotK 1985, 61 = Justiz 1984, 303 [Ls]

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