Entscheidungen OLG Karlsruhe 07/1983
ZPO §§ 296, 340
1. Die in Baden-Württemberg verwendeten Vordrucke ZP 600 I und ZPO 624 enthalten keine hinreichende Belehrung über die Folgen der Versäumung der Klageerwiderungsfrist und der Einspruchsbegründungsfrist (im Anschluß an BGHZ 86, 218).
2. An den Hinweis auf die Folgen der Versäumung der Einspruchsbegründungsfrist (§ 340 Abs. 3 S. 4 ZPO) sind dieselben Anforderungen zu stellen wie an die Belehrung über die Folgen einer Versäumung der Klageerwiderungsfrist.
OLG Karlsruhe, Urteil vom 1. Juli 1983 - 15 U 279/82
Justiz 1983, 409


Unterhaltsrecht; Wertsicherung von Unterhaltstiteln; Index bei einem Titel aus einem Land mit hoher Inflationsrate.
BGB § 244; ZPO § 256
Wird für einen Unterhaltstitel in einem Land mit hoher Inflationsrate eine vermeintlich härtere ausländische Währung als Index gewählt, dann liegt es nahe, daß für die Festschreibung der Wertverhältnisse der beiden Währungen der Tag der letzten mündlichen Verhandlung maßgebend sein sollte.
OLG Karlsruhe, Beschluß vom 7. Juli 1983 - 2 O 276/82
DAVorm 1983, 964


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