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Entscheidungen OLG Schleswig 05/1983 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Schleswig 05/1983



Unterhalt unter Verwandten; Anspruch des minderjährigen Kindes auf Unterhalt; Kosten einer Unterhaltsklage bei freiwilliger Zahlung des Unterhaltsschuldners.
BGB §§ 1360a, 1361, 1585, 1601, 1612, 1612a; ZPO §§ 93, 257, 258; JWG §§ 49, 50

1. Der Unterhaltsschuldner gibt keine Veranlassung zur Klage, wenn er seinem minderjährigen Kind als Unterhaltsgläubiger entgegen dessen Anforderung keinen vollstreckbaren Titel zur Verfügung stellt.
2. Es besteht kein allgemeiner »Titulierungsanspruch«.

OLG Schleswig, Beschluß vom 10. Mai 1983 - 8 WF 78/83
FamRZ 1983, 828 = SchlHA 1983, 137

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Unterhaltsprozeßrecht; einstweilige Verfügung auf Unterhalt.
ZPO §§ 257, 258, 259, 940

1. Eine im Wege der einstweiligen Verfügung gegenüber dem Unterhaltsschuldner erwirkte Zahlungsanordnung darf nur den notwendigen Lebensunterhalt sicherstellen. Bei der Frage, welcher Betrag dazu unerläßlich ist, sind auch die Umstände des Einzelfalles zu berücksichtigen.
2. Der notwendige Unterhalt kann nicht ohne weiteres mit dem Betrag des sogenannten Mindestbedarfs gleichgesetzt werden.

Schleswig, Beschluß vom 13. Mai 1983 - 8 WF 77/83
SchlHA 1983, 141

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Unterhalt unter Verwandten; erneute Auskunft über Einkommen; Beginn der Zwei-Jahresfrist.
BGB § 1605

Für den Beginn der Zwei-Jahresfrist wird es auf den Zeitpunkt der letzten Auskunfterteilung ankommen.

OLG Schleswig, Beschluß vom 17. Mai 1983 - 8 WF 84/83
SchlHA 1983, 136

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Verfahrensrecht; gerichtliche Überprüfung von Schiedsgutachten; Schätzungsordnung für das landwirtschaftliche Pachtwesen.
BGB § 319

Bei offenbar unrichtigen Schiedsgutachten ist die gerichtliche Abänderung des Gutachtens in entsprechender Anwendung von § 319 Abs. 1 S. 2 BGB möglich.

OLG Schleswig, Urteil vom 17. Mai 1983 - 3 U 159/80
AgrarR 1984, 276

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Vormundschaft und Pflegschaft; Aufhebung der Amtspflegschaft über ein nichteheliches Kind.
BGB §§ 1706, 1707

Falls die Mutter eines nichtehelichen Kindes den Namen des Vaters verschweigt, widerspricht die Aufhebung der Amtspflegschaft unter Umständen dann nicht dem Wohle des Kindes, wenn die Mutter die Vaterschaftsfeststellung auf andere Weise fördert (hier: Beauftragung eines Rechtsanwalts).

OLG Schleswig, Beschluß vom 25. Mai 1983 - 3 W 14/83
FamRZ 1984, 200

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Versorgungsausgleich; Beschäftigung im öffentlichen Dienst; Ausgleich einer noch verfallbaren dynamischen Versorgungsrente der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder.
BGB §§ 1587a, 1587b, 1587f; VBL-S

Eine noch verfallbare dynamische Versorgungsrente der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder ist auf Antrag des ausgleichsberechtigten Ehegatten dem schuldrechtlichen Versorgungsausgleich vorzubehalten.

OLG Schleswig, Beschluß vom 25. Mai 1983 - 12 UF 158/82

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