Entscheidungen OLG Koblenz 11/1983
Unterhalt des geschiedenen Ehegatten; Anpassung eines zu niedrigen Unterhalts im Abänderungsprozeß.
BGB § 1570; ZPO § 323
BGB § 1570; ZPO § 323
Wenn der Unterhaltsgläubiger in dem ersten Rechtsstreit einen zu geringen Betrag als vollen Unterhalt verlangt und zuerkannt erhält, dann kann er dies auch in einem von dem Unterhaltsschuldner angestrengten Abänderungsprozeß nicht korrigieren; vielmehr ist nur der als voller Unterhalt rechtskräftig zuerkannte (möglicherweise zu niedrige) Betrag an die veränderten Verhältnisse anzupassen.
OLG Koblenz, Urteil vom 28. November 1983 - 13 UF 664/83
FamRZ 1984, 185


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