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Entscheidungen OLG Saarbrücken 1983 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Saarbrücken 1983



Prozeßkostenhilfe; Entziehung bei wesentlicher Verbesserung der Vermögensverhältnisse.
ZPO § 124

Tritt eine wesentliche Vermögensverbesserung bei einer Partei, der Prozeßkostenhilfe gewährt wurde, ein, kann die Prozeßkostenhilfe mit Wirkung ex nunc entzogen werden.

OLG Saarbrücken, Beschluß vom 10. Januar 1983 - 6 WF 123/82
NJW 1983, 1068 = JurBüro 1983, 616

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Umgangsrecht; Umgang der Eltern mit ihren Kindern; Umgangsregelung durch das Gericht; Verpflichtung beider Eltern zur aktiven Mitwirkung an der Umsetzung einer gerichtlichen Umgangsregelung.
BGB §§ 1627, 1634; ZPO § 620

Hat das Familiengericht eine (einstweilige) Umgangsregelung getroffen, so sind beide Ehegatten zu der aktiven Mitwirkung an der Verwirklichung dieser Regelung verpflichtet (Abgrenzung zu OLG Zweibrücken FamRZ 1982, 531).

OLG Saarbrücken, Beschluß vom 27. Mai 1983 - 9 UF 72/83
FamRZ 1983, 1054

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Vormundschaft und Pflegschaft; Voraussetzungen der Aufhebung der Amtspflegschaft über ein nichteheliches Kind.
BGB §§ 1707, 1711; ZPO § 114

1. Bei der Aufhebung der Amtspflegschaft kommt es allein darauf an, ob die Mutter in der Lage ist, die Ansprüche des Kindes gegen seinen Vater so wahrzunehmen, daß eine Pflegschaft entbehrlich ist. Dies ist jedoch dann nicht gegeben, wenn durch Rechtsstreitigkeiten zwischen der Mutter als der Vertreterin des Kindes und dem Vater Spannungen auftreten, die dem Wohle des Kindes abträglich sind.
2. Die Einschaltung eines Rechtsanwalts seitens der Mutter ist ohne Bedeutung für die Frage der Aufhebung der Amtspflegschaft: Dieser kann nämlich nur im Rahmen des ihm erteilten Auftrages handeln, während der Amtspfleger eine umfassende Überprüfung der gesamten Interessen des Kindes vornimmt.

OLG Saarbrücken, Beschluß vom 22. Juli 1983 - 6 W 3/83
DAVorm 1985, 87

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Erbrecht; Unwirksamkeit einer letztwilligen Verfügung; Einreichung des Scheidungsantrages des Erblassers vor seinem Tode; noch keine Zustellung.
BGB §§ 1933, 2077, 2279; ZPO §§ 253, 270, 622

1. Um die Unwirksamkeit einer testamentarischen oder erbvertraglichen Verfügung des Erblassers zugunsten seines Ehegatten gemäß §§ 2077 Abs. 1 S. 2, 2279 BGB annehmen zu können, bedarf es der Zustellung des Scheidungsantrages des Erblassers noch vor dessen Tode.
2. Die Einreichung des Antrages bei dem Familiengericht genügt insoweit nicht; § 270 Abs. 3 ZPO ist hier nicht analog anwendbar.

OLG Saarbrücken, Beschluß vom 16. September 1983 - 5 W 145/83
FamRZ 1983, 1274

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Prozeßkostenhilfe; Abgrenzung der Unterhaltsrückstände im Falle der Einreichung eines Gesuchs um Prozeßkostenhilfe mit Klageentwurf.
GKG § 17; ZPO § 114

Für die Berechnung eines Unterhaltsrückstands steht die Einreichung eines Antrages auf Gewährung von Prozeßkostenhilfe der Klageeinreichung nicht gleich.

OLG Saarbrücken, Beschluß vom 23. September 1983 - 6 WF 104/83
JurBüro 1984, 86

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