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Entscheidungen OLG München 10/1983 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG München 10/1983



Verfahrensrecht; Rechtsmittel; Teilrechtskraft eines Ehescheidungsverbundurteils bei Anfechtung und Zurückverweisung nur wegen einer Folgesache.
ZPO §§ 521, 623, 629a, 705, 706

Wird ein Ehescheidungsverbundurteil des Amtsgerichts nur wegen einer Folgesache angefochten, und verweist das Oberlandesgericht die Folgesache in die erste Instanz zurück, so werden mit wirksamer Zurückverweisung der Scheidungsausspruch und die nicht zurückverwiesenen Folgesachen rechtskräftig.

OLG München, Beschluß vom 10. Oktober 1983 - 26 WF 1210/83
FamRZ 1983, 1258

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Verfahrensrecht; Beweisaufnahme durch Sachverständigengutachten; Anfechtbarkeit gerichtlicher Beweisanordnungen in Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit; Beweiswert jugendpsychologischer Gutachten.
FGG §§ 12, 19

Eine gerichtliche Beweisanordnung in selbständigen Verfahren der elterlichen Sorge ist nicht anfechtbar, da es sich lediglich um eine Zwischenverfügung handelt, die noch nicht in Rechte der Betroffenen eingreifen kann.

OLG München, Beschluß vom 28. Oktober 1983 - 26 WF 1193/83
FamRZ 1984, 75

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