Telefon
0941 / 59 55 00
Telefon

Entscheidungen OLG Köln 05/1983 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Köln 05/1983



Erbrecht; Höferecht; Gleichstellung »Abkömmling« und »Adoptivkind« als Erben.
BGB §§ 1754, 2084, 2085, 2096, 2107; FGG §§ 19, 21; HöfeO §§ 4, 16; LwVfG § 9

1. Ist jemand für den Fall zum Nacherben eingesetzt, daß der Hofvorerbe »kinderlos bleibt«, so kann dessen Nacherbenstellung - je nach Auslegung des Testaments - auch dann entfallen, wenn der Hofvorerbe zwar keine leiblichen Abkömmlinge hat, aber ein Kind adoptiert.
2. Der Wegfall der Nacherbenstellung läßt sich jedoch endgültig erst in dem Zeitpunkt des Todes des Hofvorerben feststellen.
3. Bei der Auslegung des Testaments können auch erst nach dem Erbfall eingetretene Umstände berücksichtigt werden.

OLG Köln, Beschluß vom 5. Mai 1983 - 23 Wlw 1/83
AgrarR 1984, 223

Speichern Öffnen koe-1983-05-05-001-83.pdf (70,02 kb)
_______________

Unterhalt des geschiedenen Ehegatten; Übergang der Unterhaltsverpflichtung des geschiedenen Ehegatten nach dem Tode auf den sogenannten Erbeserben.
EheG § 70

Die Verpflichtung gemäß § 70 EheG erstreckt sich auch auf den sogenannten Erbeserben.

OLG Köln, Urteil vom 10. Mai 1983 - 21 UF 277/82
FamRZ 1983, 1036

Speichern Öffnen koe-1983-05-10-277-82.pdf (84,88 kb)
_______________

Verfahrensrecht; Rechtsmittel; Rechtskraft des Scheidungsausspruchs durch Rechtsmittelverzicht.
ZPO §§ 514, 521, 629c, 706

Der Scheidungsausspruch in Ehescheidungsverbundurteilen kann durch wechselseitigen Rechtsmittelverzicht in der Ehesache (§ 514 ZPO) und durch nach Einlegung des Rechtsmittels in einer Folgesache erklärten Verzicht auf Anschlußrechtsmittel durch den Rechtsmittelgegner vorzeitig rechtskräftig werden.

OLG Köln, Beschluß vom 12. Mai 1983 - 25 UF 141/81
FamRZ 1983, 824

Speichern Öffnen koe-1983-05-12-141-81.pdf (58,78 kb)
_______________

Abstammungsrecht; Prozeßkostenhilfe bei einer Klage auf Feststellung der Vaterschaft.
ZPO § 114

Eine Person ist auch dann hilfsbedürftig, wenn sie nur mit erheblichem Aufwand, insbesondere durch Klage in der Lage ist, die erforderlichen Prozeßkosten aufzubringen.

OLG Köln, Beschluß vom 26. Mai 1983 - 16 W 16/83
DAVorm 1983, 739

Speichern Öffnen koe-1983-05-26-016-83.pdf (43,25 kb)
_______________

Familienvermögensrecht; Zugewinngemeinschaft; Zugewinnausgleich; Errichtung eines Hauses auf dem Grundstück eines Dritten (hier: Erbbaurecht der Mutter des Ehemannes).
BGB §§ 1374, 1375, 1378, 1384

1. Haben Ehegatten auf einem fremdem Grundstück (hier: Erbbaurecht der Mutter des Ehemannes) gebaut, so besteht ein Anspruch auf Zugewinnausgleich, wenn der Eigentümer (Erbbauberechtigte) einem der Ehepartner das Grundstück (Erbbaurecht) zum Stichtag bereits aufgelassen hatte, auch wenn ein Eintragungsantrag noch nicht gestellt, und keine Vormerkung eingetragen ist.
2. Auf eine Rückgängigmachung des Kaufvertrages nach dem Stichtag kommt es grundsätzlich nicht an.

OLG Köln, Beschluß vom 26. Mai 1983 - 4 WF 73/83
FamRZ 1983, 813

Speichern Öffnen koe-1983-05-26-073-83.pdf (66,32 kb)
Entscheidungen OLG Köln 05/1983 - FD-Platzhalter-rund
Fachanwälte im Familienrecht gesucht

Aktuelles

Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2022
Das Bundesministerium der Finanzen hat das >Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2022 be...
Düsseldorfer Tabelle 2022
Die »Düsseldorfer Tabelle« wurde zum 01.01.2022 geändert, im Wesentlichen bei den Bedarfssätzen min...
Neuer Artikel