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Entscheidungen OLG Celle 06/1983 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Celle 06/1983



Prozeßkostenhilfe; Umfang der Beiordnung eines Rechtsanwalts; Abschluß eines außergerichtlichen Vergleichs.
BRAGO §§ 121, 122

Die Beiordnung eines Rechtsanwalts im Wege der Prozeßkostenhilfe gemäß § 122 Abs. 3 BRAGO erstreckt sich nicht auf den Abschluß eines außergerichtlichen Vergleichs.

OLG Celle, Beschluß vom 3. Juni 1983 - 10 WF 42/83
JurBüro 1984, 125 = NdsRpfl 1983, 253

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Prozeßkostenhilfe; Berücksichtigung von Renten aus dem Contergan-Stiftungsgesetz bei der Prozeßkostenhilfe; Anrechnung auf den Unterhaltsanspruch.
BGB §§ 1601, 1603; ZPO §§ 114, 115

1. Bei der Frage nach der Armut im Sinne der §§ 114, 115 ZPO kann Rente und Vermögen aus dem Contergan-Stiftungsgesetz nicht angerechnet werden.
2. Im Rahmen des Unterhaltsrechts sind Rente und Vermögen aus dem Contergan-Stiftungsgesetz jedenfalls insoweit als Einkommen des Unterhaltsberechtigten anzurechnen, als dadurch der behindertenbedingte Mehrbedarf abgedeckt wird.

OLG Celle, Beschluß vom 13. Juni 1983 - 12 WF 155/83
FamRZ 1983, 115

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Versorgungsausgleich; Berechnung des Ehezeitanteils der nicht ruhenden Beamtenversorgung.
BGB § 1587a; BeamtVG § 55

Zu der Berechnung des Ehezeitanteils der nicht ruhenden Beamtenversorgung (Abweichung von BGH FamRZ 1983, 358 = BGHF 3, 683).

OLG Celle, Beschluß vom 15. Juni 1983 - 18 UF 273/81
FamRZ 1983, 817

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Versorgungsausgleich bei landwirtschaftlicher Altersversorgung.
BGB § 1587a; GAL §§ 2, 27, 27a

1. Bei der landwirtschaftlichen Altersversorgung entfällt die Anwartschaft auf ein Altersgeld, wenn nach dem Ende der Ehezeit die Pflichtmitgliedschaft endet, und eine freiwillige Beitragsentrichtung nicht erfolgt.
2. In einem solchen Falle findet kein Versorgungsausgleich statt.

OLG Celle, Beschluß vom 24. Juni 1983 - 18 UF 73/82
FamRZ 1983, 1238

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