Entscheidungen OLG Zweibrücken 05/1983
BRAGO § 122
Erfolgt durch einen Vergleich eine Schuldenregelung im weitesten Zusammenhang mit der Regelung des Zugewinnausgleichs, so entsteht eine Vergleichsgebühr.
OLG Zweibrücken, Beschluß vom 13. Mai 1983 - 6 WF 59/83
JurBüro 1983, 1531


Ausländerrecht; Voraussetzungen der Sicherungshaft nach § 16 Abs. 2 AuslG.
AuslG §§ 16, 50; FrhEntzG § 3
1. Hält sich ein Ausländer nach rechtskräftiger Ablehnung eines Asylgesuchs oder nach nichtrechtskräftiger Zurückweisung eines zweiten Asylgesuchs als »offensichtlich unbegründet« trotz wirksamen Ausreisegebots nebst Abschiebungsandrohung nicht unerheblich kurze Zeit nach dem festgesetzten Ausreisetermin noch unerlaubt in der Bundesrepublik auf, so besteht die zu der Anordnung der Sicherungshaft ausreichende Gefahr, daß er sich seiner Abschiebung entziehen wird, um die bislang erhaltenen sozialen Unterstützungsleistungen fortzubeziehen.
2. Der Wohnsitz hat in dem Verfahren nach § 16 Abs. 2 AuslG nicht die Bedeutung, die ihm § 113 Abs. 2 StPO für das strafrechtliche Ermittlungsverfahren beilegt.
OLG Zweibrücken, Beschluß vom 17. Mai 1983 - 3 W 44/83
OLGZ 1983, 419 = NJW 1984, 572 [Ls]


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