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Entscheidungen OLG Stuttgart 12/1983 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Stuttgart 12/1983



Ehescheidung; Verfahrensrecht; Zuständigkeit der Gerichte; internationale Zuständigkeit bei Scheidung jugoslawischer Staatsbürger.
ZPO § 606b

Ein deutsches Familiengericht ist zu der Ehescheidung jugoslawischer Staatsangehöriger nicht international zuständig, wenn anzunehmen ist, daß das Urteil in Jugoslawien nicht anerkannt würde, da der andere Ehegatte die Unzuständigkeit des deutschen Familiengerichts gerügt, und seinerseits die Scheidung bei einem jugoslawischen Gericht beantragt hat.

OLG Stuttgart, Beschluß vom 7. Dezember 1983 - 17 WF 432/83
Justiz 1984, 104 = FamRZ 1984, 524 [Ls]

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Verfahrensrecht; Zuständigkeit der Gerichte; Amtspflegschaft für das nichteheliche Kind; Zuständigkeit des Vormundschaftsgerichts.
BGB § 1706; FGG § 43

Die Amtspflegschaft für das nichteheliche Kind gemäß § 1706 BGB begründet wie jede andere Pflegschaft die Zuständigkeit nach § 43 Abs. 2 FGG.

OLG Stuttgart, Beschluß vom 13. Dezember 1983 - 8 AR 15/83
Rpfleger 1984, 101 = Justiz 1984, 105 = BWNotZ 1984, 95

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Kosten und Gebühren; Entwurf eines Antrages auf Grundbucheintragung.
KostO §§ 19, 30, 39, 145, 147

Falls der Entwurf eines Antrages auf Grundbucheintragung nicht nach § 145 Abs. 1 KostO, sondern nach § 147 KostO zu vergüten ist, gelten für die Bestimmung des Geschäftswertes §§ 39, 19 KostO entsprechend; sie verdrängen als anderweitige Regelung § 30 Abs. 1 KostO.

OLG Stuttgart, Beschluß vom 19. Dezember 1983 - 8 W 167/83
JurBüro 1984, 747 = Justiz 1984, 205

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Unterhalt des getrennt lebenden Ehegatten; Überleitung eines Unterhaltsanspruchs unter türkischen Ehegatten auf den Sozialhilfeträger.
EGBGB Art. 14; SGB I § 30; BSHG §§ 90, 91

1. Das gemeinsame türkische Heimatrecht in Deutschland getrennt lebender Ehegatten ist auch auf nach §§ 90, 91 Abs. 2 BSHG auf den Sozialhilfeträger übergeleitete Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten anzuwenden.
2. § 91 Abs. 2 BSHG (Inanspruchnahme ab Rechtswahrungsanzeige) gilt auch bei ausländischem Unterhaltsstatut.
3. Zu den persönlichen Voraussetzungen des Unterhaltsanspruchs der getrennt lebenden Ehefrau nach türkischem Recht.

OLG Stuttgart, Urteil vom 20. Dezember 1983 - 17 UF 317/83
IPRax 1985, 345 = Justiz 1984, 137 = FamRZ 1984, 1096 [Ls]

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Familienvermögensrecht; Zugewinngemeinschaft; Zugewinnausgleich; Teilurteil über den Teil eines Zugewinnausgleichsanspruchs; kein Zurückbehaltungsrecht des Ehegatten bis zur Auskunfterteilung.
BGB §§ 273, 1378, 1379; ZPO § 301

1. Nach § 301 ZPO setzt die Zulässigkeit eines Teilurteils voraus, daß der geltend gemachte und teilweise zugesprochene Anspruch teilbar, sowie der entschiedene Teil entscheidungsreif und von dem restlichen Stoff unabhängig ist. Im übrigen ist die Entscheidung über den Teilausgleich nicht davon unabhängig, wie der Streit über den Rest ausgehen wird.
2. Es besteht kein Zurückbehaltungsrecht des nach § 1379 BGB auskunftspflichtigen Ehegatten, bis der andere Ehegatte die ihm nach dieser Vorschrift obliegende Auskunft erteilt.

OLG Stuttgart, Urteil vom 22. Dezember 1983 - 16 UF 315/83
FamRZ 1984, 273

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Familienvermögensrecht; gesetzliches eheliches Güterrecht; Verfügung über Vermögen im Ganzen; Zustimmungsbedürftigkeit einer Grundschuldbestellung bei Eheleuten.
BGB § 1365

Ein zustimmungspflichtiges Verfügungsgeschäft im Sinne des § 1365 BGB liegt nicht vor, wenn von dem ursprünglichen Gesamtvermögen über 20% von der Vermögensverfügung nicht erfaßt werden.

OLG Stuttgart, Beschluß vom 27. Dezember 1983 - 1 W 52/83
Justiz 1984, 104 = FamRZ 1984, 699 [Ls]

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