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Entscheidungen Kammergericht 10/1983 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen Kammergericht 10/1983



Kosten und Gebühren; Gebühren des Rechtsanwalts; Beweisgebühr bei persönlicher Anhörung des Kindes in Sorgerechtsverfahren.
FGG §§ 12, 50b; BRAGO §§ 31, 118

Die Anhörung von Kindern in Sorgerechtsverfahren, durch die das Familiengericht lediglich seiner verfahrensrechtlichen Pflicht aus § 50b FGG genügt, löst keine anwaltliche Beweisgebühr aus.

Kammergericht, Beschluß vom 4. Oktober 1983 - 1 WF 4961/83
JurBüro 1984, 60 = Rpfleger 1984, 116

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Prozeßkostenhilfe; Anspruch auf Prozeßkostenvorschuß in Unterhaltsverfahren; Anwendung der Düsseldorfer Tabelle.
ZPO §§ 114, 127a

Der Anspruch des Unterhaltsberechtigten auf Prozeßkostenvorschuß geht dem Anspruch auf Gewährung von Prozeßkostenhilfe nur dann vor, wenn dem Unterhaltsberechtigten dadurch keine Nachteile entstehen.

Kammergericht, Beschluß vom 19. Oktober 1983 - 13 WF 5254/83
DAVorm 1985, 1009

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Elterliche Sorge; Kindeswohl und Frauenwohngemeinschaft; bescheidener Lebenszuschnitt der Kindesmutter gegenüber den früheren familiären Lebensverhältnissen.
BGB § 1671; ZPO §§ 569, 577, 620c

1. Bei grundsätzlich gleicher Eignung beider Elternteile zu der Erziehung des Kindes ist eine Veränderung der sich nach der Trennung der Eltern ergebenden Beziehung des Kindes zu einem Elternteil (hier: der Mutter) im Wege einstweiliger Anordnung nicht erforderlich.
2. Der gegenüber den früheren familiären Lebensverhältnissen bescheidene Lebenszuschnitt der Kindesmutter ist kein »sonstiger objektivierbarer Grund«, ihr im Wege einstweiliger Anordnung die elterliche Sorge zu entziehen.

Kammergericht, Beschluß vom 24. Oktober 1983 - 3 WF 3959/83
Streit 1984, 57

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