Entscheidungen OLG Zweibrücken 02/1983
BGB §§ 1577, 1578
Es ist nicht sachgerecht, bei der Bestimmung des nach den ehelichen Lebensverhältnissen angemessenen Lebensbedarfs im Sinne des § 1578 Abs. 1 BGB die sog Differenzmethode zugrunde zu legen, wenn der in Anspruch genommene Ehegatte über die Versorgung zweier gemeinsamer Kinder hinaus voll erwerbstätig ist, während der andere Ehegatte keiner Berufstätigkeit nachgeht.
OLG Zweibrücken, Urteil vom 2. Februar 1983 - 2 UF 85/82
FamRZ 1983, 505


Verfahrensrecht; Voraussetzungen für die öffentliche Zustellung.
ZPO §§ 203 ff
Die öffentliche Zustellung kann normalerweise nicht schon dann bewilligt werden, wenn eine Anfrage an das Einwohnermeldeamt unergiebig war.
OLG Zweibrücken, Beschluß vom 9. Februar 1983 - 2 WF 21/83 u.a. (2 WF 22/83)
FamRZ 1983, 630


Verfahrensrecht; Zwangsvollstreckung; Bestimmtheit eines Vollstreckungstitels und eines Vollstreckungsantrages nach § 887 ZPO; verfassungsrechtliche Prüfungspflicht des Vollstreckungsorgans.
ZPO § 887; GG Art. 14 GG
1. Der Vollstreckungstitel braucht grundsätzlich nicht anzugeben, auf welche Weise der Schuldner den Leistungserfolg verwirklichen muß.
2. Es obliegt dem Vollstreckungsgläubiger, in seinem auf § 887 ZPO gestützten Antrag anzugeben, auf welche Weise er die zu fordernde Handlung ausführen will.
3. Die verfassungsrechtliche Prüfungspflicht des Vollstreckungsorgans setzt erst hinsichtlich jener Umstände ein, von denen die Zulässigkeit des Vollstreckungseingriffs als solchem abhängt.
OLG Zweibrücken, Beschluß vom 10. Februar 1983 - 3 W 223/82
MDR 1983, 500


Höferecht; Voraussetzungen der Erteilung eines Hoffolgezeugnisses bei Herkunft des Hofes bei Betriebsgründung durch beide Ehegatten auf dem Grundbesitz des Erblassers.
BGB § 2353; FGG § 23; HöfeO Rheinland-Pfalz §§ 18, 30
1. Das Beschwerdegericht kann nicht zu der Erteilung eines Erbscheins mit Hoffolgevermerk anweisen, wenn ein Hoffolgezeugnis beantragt ist.
2. Der überlebende Ehegatte wird kraft Gesetzes Hoferbe, wenn der gegenständlich-sachliche Bestand des Hofes zu dem Zeitpunkt des Erbfalles nicht überwiegend von dem Erblasser stammt.
3. Zu der Herkunft des Hofes bei Betriebsgründungen durch beide Ehegatten auf Grundbesitz des Erblassers.
OLG Zweibrücken, Beschluß vom 16. Februar 1983 - 3 W 201/82
DNotZ 1984, 710


Ehescheidung; Vermutung des Scheiterns der Ehe; Prozeßkostenhilfe für einverständliche Scheidung; Anforderungen an das Bewilligungsgesuch.
BGB §§ 1565, 1566; ZPO §§ 114, 630
1. Die Vermutung des Scheiterns der Ehe im Sinne des § 1566 Abs. 1 BGB greift nur dann ein, wenn auch die in § 630 ZPO normierten Voraussetzungen einer einverständlichen Scheidung vorliegen.
2. Auch ein Gesuch um Bewilligung von Prozeßkostenhilfe, das für eine einverständliche Scheidung gestellt worden ist, muß den wesentlichen Voraussetzungen des § 630 ZPO Rechnung tragen.
OLG Zweibrücken, Beschluß vom 21. Februar 1983 - 6 WF 12/83
FamRZ 1983, 1131


Verfahrensrecht; summarische Verfahren; Verhältnis der einstweiligen Anordnung zur einstweiligen Verfügung.
ZPO §§ 620, 620a, 940
Nach Rechtshängigkeit des Scheidungsantrages darf im Hinblick auf die Möglichkeit einer einstweiligen Anordnung einem von dem Antragsgegner gestellten Antrag auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung zur Leistung von Ehegattenunterhalt nicht mehr stattgegeben werden.
OLG Zweibrücken, Urteil vom 23. Februar 1983 - 2 UF 133/82
FamRZ 1983, 619


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