Entscheidungen OLG Celle 05/1983
Versorgungsausgleich; Grundsätze der Ärzteversorgung Niedersachsen.
BGB § 1587a
BGB § 1587a
1. Die Grundversorgung der Ärzteversorgung Niedersachsen ist dynamisch.
2. Bei der Bewertung der Anwartschaften des Arztes ist der Steigerungsbetrag, den das Mitglied der Ärzteversorgung nur dann erhält, wenn die Mitgliedschaft bis zum 65. Lebensjahr besteht, mit zu berücksichtigen.
3. § 1587a Abs. 2 S. 3 BGB ist darauf nicht analog anwendbar.
OLG Celle, Beschluß vom 24. Mai 1983 - 12 UF 156/81
FamRZ 1983, 933


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