Entscheidungen OLG Düsseldorf 09/1983
GKG § 18
Bei einer Stufenklage bemißt sich der Streitwert nach dem höheren der miteinander verbundenen Ansprüche, auch wenn es nicht mehr zu einer Bezifferung des Zahlungsanspruchs gekommen ist.
OLG Düsseldorf, Beschluß vom 5. September 1983 - 5 WF 185/83
JurBüro 1984, 87


Unterhalt unter Verwandten; Anspruch des volljährigen Kindes auf Ausbildungsunterhalt; Studium der Betriebswirtschaft nach Abschluß einer Banklehre als angemessene Berufsausbildung.
BGB § 1610; BAföG § 37
Nimmt die 22-jährige Tochter eines in guten finanziellen Verhältnissen lebenden leitenden Angestellten unmittelbar nach Abschluß einer Banklehre, die ihre Fähigkeiten nicht ausschöpfte, das Studium der Betriebswirtschaft auf, gehört dies im allgemeinen noch zu einer angemessenen Berufsausbildung im Sinne des § 1610 Abs. 2 BGB. Es kommt in einem solchen Fall grundsätzlich nicht darauf an, ob der Entschluß zum Studium vor oder nach Beginn der Banklehre gefaßt worden ist.
OLG Düsseldorf, Urteil vom 7. September 1983 - 5 UF 90/83
FamRZ 1984, 924
Kosten und Gebühren; Rechtsanwaltsgebühren im Scheidungsverbund bei Vorabentscheidung über den Scheidungsantrag.
ZPO §§ 99a, 308, 628; BRAGO § 7; GKG § 19a
Scheidungs- und Folgesachen gelten auch bei einer Vorabentscheidung über den Scheidungsantrag als eine Angelegenheit im Sinne des Gebührenrechts.
OLG Düsseldorf, Beschluß vom 8. September 1983 - 10 WF 82/83
JurBüro 1984, 223 = AnwBl 1983, 556


Aktuelles
Das Bundesministerium der Finanzen hat das >Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2022 be...
Düsseldorfer Tabelle 2022
Die »Düsseldorfer Tabelle« wurde zum 01.01.2022 geändert, im Wesentlichen bei den Bedarfssätzen min...
Neuer Artikel