Entscheidungen OLG München 09/1983
Erbrecht; Klage auf Auskunft über den Nachlaß des Vaters und Erfüllung eines Pflichtteilsanspruchs; Erinnerung gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluß des Rechtspflegers; Berücksichtigung der Gutachterkosten durch den Rechtspfleger; Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Privatgutachtens.
BGB § 2314; ZPO §§§ 91, 103
BGB § 2314; ZPO §§§ 91, 103
Die Tatsache, daß der Pflichtteilsberechtigte die Kosten eines Privatgutachtens zu der Feststellung des Wertes der Nachlaßgegenstände aufgrund eines materiell-rechtlichen Anspruchs erlangen kann, hindert die Festsetzung dieser Kosten in dem Rechtsstreit gegen den Erben nicht.
OLG München, Beschluß vom 20. September 1983 - 11 W 2390/83
Rpfleger 1983, 486


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