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Entscheidungen OLG Koblenz 08/1983 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Koblenz 08/1983



Unterhalt unter Verwandten; Anspruch des minderjährigen und des volljährigen Kindes auf Unterhalt; Betreuungsunterhalt durch den Vater des Kindes; Anrechnung von Ausbildungsvergütungen auf den Unterhaltsanspruch.
BGB §§ 1601, 1606

1. Die Ausbildungsvergütung ist grundsätzlich in voller Höhe auf den Unterhaltsanspruch bedarfsmindernd anzurechnen.
2. Leistet jedoch ein Elternteil Naturalunterhalt, und der andere Barunterhalt, so ist entsprechend § 1606 Abs. 3 S. 2 BGB das Kindeseinkommen nur zur Hälfte auf den Barunterhalt anzurechnen.
3. Leisten beide Eltern nach Eintritt der Volljährigkeit Barunterhalt, so bemißt sich der Unterhaltsanspruch entsprechend den finanziellen Verhältnissen beider Elternteile.

OLG Koblenz, Beschluß vom 9. August 1983 - 11 UF 110/83
DAVorm 1984, 429

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