Entscheidungen OLG Schleswig 11/1983
BGB § 1600o
1. Erbbiologische Befunde und Bewertungen sind in sogenannten Brüderfällen nicht geeignet, schwerwiegende Zweifel an der Vaterschaft auszuräumen, weil sie auf rein äußerlichen Merkmalskomplexen beruhen, die sich zum Teil nur subjektiv erfassen lassen, und deren Erbgang sich mit den Mendel'schen Gesetzen nicht beschreiben läßt.
2. Neuen Untersuchungsmethoden im serologischen Bereich (hier: Analyse von chromosomalen Bandenmustern sowie die Untersuchung von DNA-Polymorphismen) kommt nach derzeitigem Stand der Forschung noch keine hinreichende Beweiskraft zu.
OLG Schleswig, Urteil vom 11. November 1983 - 1 U 66/78
DAVorm 1984, 398


Unterhalt unter Verwandten; Anspruch des minderjährigen Kindes auf Unterhalt bei Heimunterbringung; Rechtsbeständigkeit einer Überleitungsanzeige.
BGB §§ 1603, 1610; BSHG § 79
1. Ist die Überleitungsanzeige rechtsbeständig geworden, so darf ein Zivilgericht nicht mehr prüfen, ob die Zumutbarkeitsgrenze des § 79 Abs. 2 BSHG überschritten ist; es hat sich lediglich auf die Überprüfung des bürgerlich-rechtlichen Anspruchs zu beschränken.
2. Bei einer erforderlichen Heimunterbringung richtet sich der Unterhaltsanspruch nicht nach der Lebensstellung der Eltern, sondern nach den tatsächlich entstandenen Kosten.
OLG Schleswig, Urteil vom 22. November 1983 - 8 UF 135/81
DAVorm 1984, 191


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