Entscheidungen OLG Schleswig 07/1983
ZPO §§ 114, 121, 124; BRAO § 48
Der Widerruf der Prozeßkostenhilfe wegen Nichtzahlung festgesetzter Raten steht einer erneuten Prozeßkostenhilfebewilligung nicht entgegen, wenn das erneute Prozeßkostenhilfegesuch auf gegenüber der früheren Entscheidung veränderte wirtschaftliche Verhältnisse gestützt wird.
OLG Schleswig, Beschluß vom 4. Juli 1983 - 10 WF 160/83
SchlHA 1984, 174


Versorgungsausgleich; Herabsetzung nach Art. 12 des 1. EheRG.
1. EheRG Art. 12
Bei einer Herabsetzung des Versorgungsausgleichs nach Art. 12 Nr. 3 Abs. 3 S. 3 und 4 des 1. EheRG ist die gesamte bis zu dem Ehezeitende erworbene Rentenanwartschaft in dem Verhältnis der auf die Trennungszeit entfallenden Werteinheiten zu den gesamten Werteinheiten zu kürzen.
OLG Schleswig, Beschluß vom 5. Juli 1983 - 10 UF 60/80
SchlHA 1984, 15 = FamRZ 1984, 399 [Ls]


Elterliche Sorge; einstweilige Anordnung zur Regelung der elterlichen Sorge bei Getrenntleben der Eltern des Kindes.
BGB § 1672; FGG § 19
1. In Verfahren der Freiwilligen Gerichtsbarkeit setzt eine vorläufige Eilentscheidung die Anhängigkeit eines entsprechenden Hauptverfahrens wie auch ein dringendes Regelungsbedürfnis voraus.
2. Eine Endentscheidung nach § 1672 BGB ist unzulässig, wenn nur eine einstweilige Regelung beantragt worden ist.
OLG Schleswig, Beschluß vom 5. Juli 1983 - 10 UF 183/82
SchlHA 1983, 194


Unterbringungsrecht; Anhörung in Unterbringungsverfahren.
PsychKG SH §§ 8, 13, 19, 23
1. Das Verfahren, zunächst die einstweilige Unterbringung anzuordnen, und die in § 13 PsychKG SH vorgeschriebene Anhörung erst später nachzuholen, verstößt zumindest insoweit gegen das Gesetz, als die Gründe für das nur ausnahmsweise statthafte Absehen von der Anhörung nicht in dem Unterbringungsbeschluß dargestellt sind.
2. Zu den sachlichen Voraussetzungen einer Unterbringung.
OLG Schleswig, Beschluß vom 8. Juli 1983 - 2 W 78/83
SchlHA 1983, 136


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