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Entscheidungen OLG Zweibrücken 12/1983 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Zweibrücken 12/1983



Elterliche Sorge; Anhängigkeit eines selbständigen Verfahrens zur Regelung der elterlichen Sorge während des Getrenntlebens der Kindeseltern; Notwendigkeit für den Erlaß einer einstweiligen Anordnung zur Regelung der elterlichen Sorge im Scheidungsverbund.
BGB § 1672; ZPO §§ 620, 621

Ist ein selbständiges Verfahren zur Regelung der elterlichen Sorge während des Getrenntlebens der Eltern gemäß § 1672 BGB anhängig, darf in dem Eheverfahren nur dann eine einstweilige Anordnung nach § 620 S. 1 Nr. 1 ZPO betreffend die Regelung der elterlichen Sorge ergehen, wenn für eine einstweilige Regelung eine Notwendigkeit besteht.

OLG Zweibrücken, Beschluß vom 14. Dezember 1983 - 6 WF 202/83
FamRZ 1984, 405

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Ehewohnung und Hausrat; einstweilige Anordnung hinsichtlich der Gewährung des Betretens und der Benutzung der ehelichen Wohnung; Zulässigkeit eines Rechtsmittels; Unanfechtbarkeit der einstweiligen Anordnung aufgrund im schriftlichen Verfahren getroffener Entscheidung.
BGB § 1361b; ZPO §§ 620, 620c

1. Wird in einer Ehesache im Wege der einstweiligen Anordnung die gemeinsame Benutzung der Ehewohnung unter den Ehegatten geregelt, so ist dagegen die sofortige Beschwerde nicht statthaft.
2. Hat das Familiengericht nach einer mündlichen Verhandlung weitere Ermittlungen veranlaßt, so ist die danach im schriftlichen Verfahren erlassene einstweilige Anordnung nicht mehr aufgrund der mündlichen Verhandlung ergangen, und ist die sofortige Beschwerde nicht zulässig.

OLG Zweibrücken, Beschluß vom 20. Dezember 1983 - 2 WF 183/83 u.a. (2 WF 184/83)
FamRZ 1984, 916

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Prozeßkostenhilfe; Kosten und Gebühren; Reisekosten des in Familiensachen beigeordneten Rechtsanwalts.
BRAGO § 126; ZPO §§ 78, 121

Dem vor dem Familiengericht postulationsfähigen, dort aber nicht residierenden Rechtsanwalt sind aus der Staatskasse grundsätzlich keine Reisekosten zu erstatten.

OLG Zweibrücken, Beschluß vom 30. Dezember 1983 - 6 WF 182/82
JurBüro 1984, 1197

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