Telefon
0941 / 59 55 00
Telefon

Entscheidungen OLG München 02/1983 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG München 02/1983



Kosten und Gebühren; Gebühren des Rechtsanwalts; Vergütungsanspruch des für einen Teil des Streitgegenstands im Wege der Prozeßkostenhilfe beigeordneten Rechtsanwalts gegen die Staatskasse.
BRAGO §§ 11, 13, 122, 123

Der beigeordnete Rechtsanwalt erhält die Vergütung aus der Staatskasse aus der Tabelle des § 123 BRAGO nach dem Streitwert des Teilgegenstands, für den Prozeßkostenhilfe bewilligt ist. Die Festsetzung darf mit den von der Partei gezahlten oder gegen sie festgesetzten Gebühren für den nicht von der Prozeßkostenhilfe abgedeckten Teil der Gebühren, die sich nach § 11 BRAGO für den gesamten Streitgegenstand ergäben, nicht übersteigen (Bestätigung der Senatsrechtsprechung JurBüro 1969, 514; 1981, 700).

OLG München, Beschluß vom 1. Februar 1983 - 11 WF 532/83
JurBüro 1983, 1205

Speichern Öffnen mue-1983-02-01-0532-83.pdf (55,50 kb)
Entscheidungen OLG München 02/1983 - FD-Platzhalter-rund
Fachanwälte im Familienrecht gesucht

Aktuelles

Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2022
Das Bundesministerium der Finanzen hat das >Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2022 be...
Düsseldorfer Tabelle 2022
Die »Düsseldorfer Tabelle« wurde zum 01.01.2022 geändert, im Wesentlichen bei den Bedarfssätzen min...
Neuer Artikel