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Entscheidungen OLG Koblenz 07/1983 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Koblenz 07/1983



Abstammungsrecht; Anfechtung der Ehelichkeit; Fristbeginn; wirksame Vertretung des Kindes.
BGB §§ 181, 1596, 1629, 1795; ZPO § 114

Hinsichtlich der Ehelichkeitsanfechtung ist das Kind erst dann wirksam vertreten, wenn die elterliche Sorge auf die Mutter alleine übertragen ist; erst dann beginnt die Frist zu laufen.

OLG Koblenz, Beschluß vom 13. Juli 1983 - 15 W 360/82
DAVorm 1983, 735

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