Entscheidungen OLG Schleswig 12/1983
BGB § 1606
1. Der sorgeberechtigte Elternteil muß sich jedenfalls dann anteilig an dem Barunterhalt des Kindes beteiligen, wenn sein Einkommen nahezu doppelt so hoch ist wie dasjenige des nichtsorgeberechtigten Elternteils.
2. Für die Eingruppierung in die Düsseldorfer Tabelle und für die gemäß § 1606 Abs. 3 S. 1 BGB zu bildende Quote ist nur derjenige Teil des Einkommens heranzuziehen, der dasjenige des nichtsorgeberechtigten Elternteils übersteigt.
OLG Schleswig, Urteil vom 9. Dezember 1983 - 10 UF 123/81
DAVorm 1985, 319 = SchlHA 1984, 145


Umgangsrecht; Umgang der Eltern mit ihren Kindern bei Getrenntleben der Eltern; Anwesenheit dritter Personen bei Besuchen des Kindes; Gefährdung des Kindeswohles.
BGB § 1634
1. Der umgangsberechtigte Elternteil kann nicht darüber bestimmen, mit welchen dritten Personen die Kinder anläßlich der Besuche in Kontakt kommen.
2. Eine Ausnahme gilt dann, wenn die Anwesenheit des Dritten dem Kindeswohle entgegensteht (hier: okkulte Betätigung des Dritten).
OLG Schleswig, Beschluß vom 12. Dezember 1983 - 10 UF 153/83
NJW 1985, 1786 = DAVorm 1985, 162 = SchlHA 1984, 183


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