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Entscheidungen OLG Zweibrücken 09/1983 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Zweibrücken 09/1983



Elterliche Sorge; elterliches Recht der Vornamensgebung als Bestandteil der Personensorge für das Kind; Einschränkbarkeit des elterlichen Rechts auf Vornamensgebung durch die Rechtsstellung des materiell Betroffenen sowie der mit der Vornamensgebung verbundenen öffentlichen Belange; »Allgemeine Sitte und rechte Ordnung« als Schranken des Namensgebungsrechts; Namensauswahl »Philipp Pumuckl«.
BGB § 1626; GG Art. 2, Art. 6

»Pumuckl« ist als weiterer männlicher Vorname eintragungsfähig.

OLG Zweibrücken, Beschluß vom 16. September 1983 - 3 W 79/83
NJW 1984, 1360 = StAZ 1983, 346 = OLGZ 1983, 441

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Verfahrensrecht; Zwangsvollstreckung; zwangsweise Durchsetzung eines Umgangsrechts; Weigerung eines Kindes gegen einen Besuch des nicht sorgeberechtigten Elternteils; Zulässigkeit der Festsetzung eines Zwangsgeldes; Fehlen der Feststellung eines Verschuldens des sorgeberechtigten Elternteils.
BGB § 1634; FGG § 33

Ein Zwangsgeld kann nur festgesetzt werden, wenn der zugrunde liegende Beschluß konkrete Verpflichtungen zum Tun oder zum Unterlassen enthält.

OLG Zweibrücken, Beschluß vom 16. September 1983 - 6 WF 119/83
FamRZ 1984, 508

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Prozeßkostenhilfe; keine Bewilligung für Rechtsmittelgegner vor Begründung des Rechtsmittels.
ZPO § 114

Bei Rechtsmitteln, die begründet werden müssen, kommt die Bewilligung des Armenrechts für den Gegner nicht in Betracht, solange die Begründung nicht vorliegt.

OLG Zweibrücken, Beschluß vom 19. September 1983 - 6 UF 64/83
JurBüro 1984, 770

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Kosten und Gebühren; Zweitschuldnerhaftung für einen gerichtlichen Reisekostenvorschuß.
GKG §§ 11, 49, 58; BRAGO § 130

Reisekosten, die einer mittellosen Prozeßpartei zu der Wahrnehmung eines Verhandlungstermins aus der Staatskasse vorgeschossen worden sind, unterliegen nach §§ 49, 58 Abs. 2 GKG in Verbindung mit Kostenverzeichnis Nr. 1907 als gerichtliche Auslagen der Zweitschuldnerhaftung auch dann, wenn der mittellosen Partei außerdem Prozeßkostenhilfe bewilligt worden ist. Eine Analogie zu der einschränkenden Auslegung von Kostenverzeichnis Nr. 1906 im Anschluß an § 130 BRAGO ist nicht angezeigt.

OLG Zweibrücken, Beschluß vom 21. September 1983 - 2 UF 33/83
JurBüro 1983, 1855 = Rpfleger 1984, 118

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