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Entscheidungen OLG Celle 10/1983 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Celle 10/1983



Unterhalt unter Verwandten; Anspruch des minderjährigen Kindes auf Unterhalt; Leistungsfähigkeit; Barunterhalt der wiederverheirateten Mutter; Pflicht zum Einsatz des Vermögens.
BGB §§ 1601 ff, 1609

1. Eltern haben grundsätzlich ihre Arbeitskraft zu der Erfüllung ihrer Unterhaltsverpflichtung gegenüber unverheirateten minderjährigen Kindern bis an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit auszuschöpfen. Dies gilt jedoch dann nicht, wenn aufgrund der Arbeitsaufnahme durch einen wiederverheirateten Elternteil die kontinuierliche Erziehung und Betreuung seines zweitehelichen Kindes gefährdet würde. Da ein Kind bis zu dem Alter von drei Jahren auf eine ganztägige Betreuung durch die Mutter angewiesen ist, ist dieser erst nach der Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes eine Teilzeitarbeit zuzumuten.
2. Wenn es um die Deckung des Mindestbedarfs eines minderjährigen Kindes geht, dann ist ein Unterhaltspflichtiger grundsätzlich verpflichtet, auch den Stamm seines Vermögens zu der Erfüllung seiner Unterhaltspflicht anzugreifen.

OLG Celle, Urteil vom 5. Oktober 1983 - 18 UF 226/82
DAVorm 1984, 482

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Erbrecht; Höfeordnung; Frist für Nachabfindung der weichenden Erben bei Erbfolge in einen Ehegattenhof.
HöfeO §§ 8, 13

Die Frist des § 13 Abs. 1 HöfeO, innerhalb deren der Hoferbe den weichenden Erben bei einer Veräußerung des Hofes zu der Nachabfindung verpflichtet ist, beginnt bei der Erbfolge in einen Ehegattenhof mit dem Eigentumsübergang des jeweiligen Anteils der Erblasser auf den Hoferben; sie ist somit nicht einheitlich zu berechnen.

OLG Celle, Beschluß vom 17. Oktober 1983 - 7 WLw 80/82
AgrarR 1985, 17

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Personenstandsrecht; Sterbebuchvermerk bei für tot erklärten Ehegatten.
EheV/DDR vom 24.11.1955

War nach dem anwendbaren Recht der Deutschen Demokratischen Republik (DDR) eine Ehe durch Todeserklärung des einen Ehegatten aufgelöst, so muß bei dem Sterbeeintrag des später verstorbenen anderen Ehegatten die Todeserklärung und die dadurch herbeigeführte Beendigung der Ehe vermerkt werden.

OLG Celle, Beschluß vom 28. Oktober 1983 - 18 W 17/83
StAZ 1984, 244

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