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Entscheidungen OLG Zweibrücken 03/1983 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Zweibrücken 03/1983



Unterhalt des geschiedenen Ehegatten; Anrechnung von Einkünften aus überobligationsmäßiger Tätigkeit des Unterhaltsgläubigers.
BGB § 1577

Die Anrechnung von Einkünften aus überobligationsmäßiger Tätigkeit des Unterhaltsberechtigten erfolgt ausschließlich nach den Grundsätzen des § 1577 Abs. 2 S. 2 BGB, wenn der Unterhaltspflichtige andernfalls zu der Leistung des vollen Unterhalts verpflichtet wäre; die Höhe des tatsächlichen geleisteten Unterhalts ist unerheblich.

OLG Zweibrücken, Urteil vom 16. März 1983 - 2 UF 117/82
FamRZ 1983, 719

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Verfahrensrecht; Zuständigkeit der Gerichte; Verfahren bei Zuständigkeitsstreit in Ehescheidungsverfahren; Beschwerde gegen Beschluß des Familiengerichts.
ZPO §§ 280, 539, 567, 608

1. § 280 ZPO gilt entsprechend auch in Eheverfahren (§ 608 ZPO).
2. Bejaht das Familiengericht seine örtliche Zuständigkeit durch Beschluß, ohne hierüber abgesondert verhandelt zu haben, so ist wegen greifbarer Gesetzeswidrigkeit gegen diese Entscheidung die Beschwerde gegeben.
3. In einem solchen Falle kann wegen schweren Verfahrensfehlers entsprechend § 539 ZPO die Sache an das Familiengericht zurückverwiesen werden.

OLG Zweibrücken, Beschluß vom 22. März 1983 - 2 WF 1/83
FamRZ 1983, 617

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Ehewohnung und Hausrat; Verteilung des ehelichen Hausrats nach § 1361a Abs. 2 BGB; unbegründete Beschwerde gegen Hausratsaufteilung.
BGB § 1361a

Ist die Aufteilung des Hausrats insgesamt zutreffend und gerecht durchgeführt worden, kann eine Beschwerde nicht mit Erfolg darauf gestützt werden, einzelne Gegenstände seien anders zu verteilen gewesen.

OLG Zweibrücken, Beschluß vom 23. März 1983 - 6 UF 19/83
FamRZ 1983, 1122

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Versorgungsausgleich in Bigamie-Fällen.
BGB §§ 1587, 1587c

1. Im Rahmen des Versorgungsausgleichs in Bigamie-Fällen können sowohl der Ehegatte der Erstehe, als auch der (gutgläubige) Ehegatte der Zweitehe grundsätzlich den vollen Versorgungsausgleich in Anspruch nehmen, und zwar jeweils so, als ob es die jeweils andere Ehe nicht gäbe.
2. Die Einbeziehung der zugleich auf beide Ehezeiten entfallenden Versorgungsanrechte kann allerdings im Sinne des § 1587c Nr. 1 BGB grob unbillig sein.

OLG Zweibrücken, Beschluß vom 24. März 1983 - 6 UF 106/81
FamRZ 1983, 1145

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Unterhalt des geschiedenen Ehegatten; Leistungsfähigkeit des Unterhaltsschuldners nach dem erzielbaren Einkommen.
BGB § 1570

Die Leistungsfähigkeit eines Unterhaltsschuldners richtet sich nicht nach dem erzielten, sondern nach dem erzielbaren Einkommen.

OLG Zweibrücken, Urteil vom 24. März 1983 - 6 UF 189/82
FamRZ 1983, 1039

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