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Entscheidungen OLG Karlsruhe 11/1983 - FD-Platzhalter-rund

Entscheidungen OLG Karlsruhe 11/1983



Verfahrensrecht; Ablehnung von Richtern und Sachverständigen; Richterablehnung; kein selbständiges Ablehnungsrecht des Prozeßbevollmächtigten; Besorgnis der Befangenheit bei Spannungen zwischen Richter und Prozeßbevollmächtigtem.
ZPO §§ 42, 43

1. Dem Prozeßbevollmächtigten steht aus eigenem Recht kein Ablehnungsrecht zu.
2. Die Besorgnis der Befangenheit kann sich im Einzelfall auch auf das Bestehen außergewöhnlicher Spannung zwischen dem Richter und dem Prozeßbevollmächtigten gründen.
3. Lehnt der Rechtsanwalt wegen solcher Spannungen von vornherein und in jedem von ihm vertretenen Fall den Richter ab, so muß das Ablehnungsgesuch, um zulässig zu sein, deutlich erkennen lassen, daß die Partei aufgrund eigenen Entschlusses die Ablehnung begehrt.

OLG Karlsruhe, Beschluß vom 28. November 1983 - 11 W 107/83
Justiz 1984, 57

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Ehetrennungsverfahren nach italienischem Recht; Anerkennungsfähigkeit eines deutschen Ehetrennungsurteils in Italien; internationale Zuständigkeit für einstweilige Anordnung im Trennungsverfahren; einstweilige Anordnung über Belästigungsverbote.
italCc Art. 151, Art. 155; ZPO §§ 606b, 620

1. Die Anerkennungsfähigkeit eines in Deutschland zwischen italienischen Ehegatten gefällten Ehetrennungsurteils nach Art. 151 Codice civile 1975 durch die italienischen Gerichte hängt nicht von der Mitwirkung des Staatsanwalts ab.
2. Die internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte nach § 606b ZPO erstreckt sich auch auf einstweilige Anordnungen im Rahmen des Ehetrennungsverfahrens.
3. Die Familiengerichte sind kraft Sachzusammenhangs im Rahmen eines solchen Trennungsverfahrens auch befugt, durch einstweilige Anordnung zum Schutze eines Ehegatten vor dem anderen ein Belästigungsverbot auszusprechen.

OLG Karlsruhe, Beschluß vom 28. November 1983 - 2 UF 145/83
FamRZ 1984, 184 = Justiz 1984, 189 [Ls]

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